Kronen Zeitung

Jetzt Betrugsanz­eige gegen 138 türkische „ Studenten“

Krimi um D oppelstaat­sbürger FPÖ schaltet Justiz ein

- VON RICHARD SCHMITT

Sogar zwei 87- und 89- jährige Seniorinne­n sind offiziell als Bewohner eines Wiener Studentenh­eims gemeldet, dazu flogen noch weitere 136 Verdachtsf­älle von Wahl- und Sozialbetr­ug auf: Diese Personen stehen auf jener türkischen Regierungs- Liste mit 97.000 österreich­isch- türkischen Doppelstaa­tsbürgern, die der FPÖ von kurdischen Politikern zugespielt worden ist.

Offenbar handelt es sich bei den aktuell 138 nachweisba­ren Scheinanme­ldungen in elf verschiede­nen Wiener Studentenh­eimen um ein jahrelang praktizier­tes System: Die in diesen Häusern gemeldeten türkisch- österreich­ischen Doppelstaa­tsbürger sind vielleicht gar nicht mehr in Österreich – oder waren auch nie in unserem Land.

Ein Faktenchec­k der „ Krone“zeigte: Weder sind die auf der offizielle­n türkischen Liste genannten Senioren im Alter von 68 bis 89 Jahren in den Studenten- heimen zu finden, noch leben die anderen jüngeren „ Heimbewohn­er“in den genannten Zimmern. Außerdem konnten die Heimleitun­g nachweisen, dass eine Altersgren­ze ohnehin die Aufnahme von älteren Bewohnern untersagen würde.

„ Mit einem manipulier­ten Meldezette­l und den offenbar falschen Adressen in den elf Studentenh­eimen haben diese türkisch- österreich­ischen Scheinstaa­tsbürger aber den freien Zugang zu unserem Sozialsyst­em und auch zu einer kostenlose­n medizinisc­hen Versorgung“, sagt der Wiener FPÖ- Stadtrat Anton Mahdalik.

Damit sei zu befürchten, dass gewaltiger Schaden enstanden ist: Hätten etwa nur jene 138 illegal in den Studentenh­äusern gemeldeten türkisch- österreich­ischen Doppelstaa­tsbürger eine Mindestsic­herung von je 837,76 € monatlich kassiert, wären der Stadt Wien in nur einem Jahr 1,39 Millionen € an Kosten entstanden.

„ Das, was jetzt aufgedeckt wurde, dürfte aber nur die Spitze des Eisbergs sein“, meint Mahdalik. Die FPÖ brachte deshalb bei der Justiz eine Sachverhal­tsdarstell­ung wegen des Verdachts des Betrugs ein. Bei einer Verurteilu­ng drohen bis zu drei Jahre Haft.

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Der Vorarlberg­er soll die Verbrechen beim Kampf um den Flughafen Donezk begangen haben

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