Neuer Richter für KH Grasser?
Zusammenlegung von Verfahren, in denen Immofinanz- Ex- Chef Angeklagter ist
Dass Sport- Manager Ronald Leitgeb die Aufhebung seines Schuldspruches durch den OGH freut, ist verständlich. Diese Entscheidung könnte aber viel weitreichender sein. Denn die als sicher scheinende Bestellung der Grasser- Richterin ist plötzlich doch unsicher . . .
Paragraf 37 der Strafprozessordnung regelt nämlich die „ Zuständigkeit des Zusammenhangs“: Im Falle gleichzeitiger Anklage mehrerer beteiligter Personen oder einer Person wegen mehrerer Straftaten ist das Hauptverfahren vom selben Gericht gemeinsam zu führen. Was hat das mit Leitgeb und Grasser zu tun? Karl Petrikovics ist Angeklagter in beiden Verfahren – er hat als Immofinanz- Ex- Boss sowohl Leitgebs Fitness- Pro-
jekt in Monaco finanziert als auch den Zuschlag für den Kauf der Buwog nach einem – laut Anklage – „ heißen Tipp“aus dem Grasser- Umfeld bekommen. Und Marion Hohenecker sollte – gemäß Paragraf 37 – für alle Prozesse zuständig sein.
Nun aber wurde das Urteil in der Causa Leitgeb vom Obersten Gerichtshof aufgehoben. Es muss also neu verhandelt werden – von einer anderen Richterin oder einem anderen Richter. Karl Petrikovics wäre vergangene Woche für seinen angeklagten Teil vor Richterin Hohenecker gestanden – doch dieser Prozess wurde nach dem „ Heber“kurzfristig ab- beraumt. Weil man „ Leitgeb neu“entweder abwarten muss – oder gleichzeitig gegen beide verhandeln. Das aber ist, wie gesagt, die Aufgabe eines anderen Richters.
Gleichzeitig stünde aber Petrikovics im Grasser- Ver- fahren vor Richterin Hohenecker. Etwas, was hochrangige Juristen als „ schlicht unmöglich“bezeichnen . . .