Wanderin von Kuh getötet
Deutscher Witwer verklagt Tiroler Bauern Zivilprozess in Innsbruck gestartet
HinweissChilder sind zu wenig, die WeideflÄChe hÄtte eingezÄunt werden müssen, dann wÄre das UnglüCk niCht passiert. Anwalt Michael H irm
Die 45- jährige Deutsche hatte keine Überlebenschance. Mehrere Mutterkühe, die Sorge um ihre Kälber hatten, attackierten im Juli 2014 die Wanderin und töteten die Frau. Ursache für die Angst der Tiere dürfte der angeleinte Hund der Tirol- Urlauberin gewesen sein. Nun will der Witwer vom Kuhbesitzer 360.000 Euro.
Seit 40 Jahren verbrachte die Familie aus Deutschland ihren Urlaub im idyllischen Stubai. Im Juli 2014 wurde die zweite Heimat der Deutschen zur tödlichen Falle. Im Pinnistal wurde die 45Jährige von mehreren Mutterkühen attackiert und tödlich verletzt. Das Bellen des angeleinten Hundes dürfte der Anlass für die Kuhattacke gewesen sein.
Strafrechtlich wurde der tragische Fall bereits zu den Akten gelegt, da man kein
VON STEFAN RUEF
Verschulden des Bauern sah. Zivilrechtlich wurde am Dienstag der Startschuss gegeben. Denn der Witwer will vom Stubaier Bauern 360.000 Euro. Auf der Almwiese hätten sich Mutterkühe befunden, von denen Gefahr ausgehe, und die Fläche sei nicht eingezäunt gewesen – deshalb habe der Bauer gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen, argumentiert der Gatte der Verstorbenen.
Auf Almen herrsche freie Rinderhaltung, und eine Abzäunung sei nicht ortsüblich und nicht zumutbar, führte die Gegenseite beim Zivilprozess im Innsbrucker Landesgericht aus. Nur gefährliche Tiere seien von Menschen fernzuhalten, bei den betroffenen Kühen habe es aber keine Hinweise und keine Vorfälle zuvor gegeben. Außerdem hätten Hinweisschilder ohnehin auf eine mögliche Gefahr aufmerksam gemacht.
Ein Urteil wird von vielen Bauern mit Spannung erwartet, allerdings steht auch eine außergerichtliche Lösung im Raum . . .