Postkasten defekt! Wer bezahlt die Reparatur?
Der verzweifelte Anruf einer Mieterin in Rudolfsheim-Fünfhaus erreichte kürzlich die ExpertInnen der Mieterhilfe. Die Dame bewohnt eine Altbauwohnung, und kürzlich wurde ihr bereits EU- konformer Postkasten durch einen Vandalenakt stark beschädigt. Umgehend hat sie die Hausverwaltung darüber informiert. Diese handelte auch prompt und veranlasste die Reparatur.
Zwei Wochen später kam dann die böse Überraschung für die Mieterin. Sie soll die Kosten für die Reparatur übernehmen, in diesem Fall sogar für den kompletten Austausch auf einen neuen Postkasten. Die Kosten dafür inkl. Wegund Arbeitszeit betragen rund 500 Euro! Stellt sich die Frage: Muss die Mieterin diese Rechnung bezahlen?
Nein, muss sie nicht! Die neuen EU- konformen Postkästen sind nach dem erstmaligen Anbringen ( Austausch der alten Postkästen durch die Post) in das Eigentum des jeweiligen Gebäudeeigentümers übergegangen, und dieser trägt daher ab diesem Zeitpunkt auch die Erhaltungskosten.
Solange die Mieterin den Postkasten nicht selbst beschädigt hat, muss sie für die Erhaltung nicht aufkommen. Sollte auch das Schloss bei dem Postkasten getauscht werden müssen, so hat sie zudem Anspruch auf neue Schlüssel, ebenfalls ohne Kosten für die Mieterin.
Weitere Infos unter: www. mieterhilfe. at Tel: 4000- 25900