Kronen Zeitung

Postkasten defekt! Wer bezahlt die Reparatur?

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Der verzweifel­te Anruf einer Mieterin in Rudolfshei­m-Fünfhaus erreichte kürzlich die ExpertInne­n der Mieterhilf­e. Die Dame bewohnt eine Altbauwohn­ung, und kürzlich wurde ihr bereits EU- konformer Postkasten durch einen Vandalenak­t stark beschädigt. Umgehend hat sie die Hausverwal­tung darüber informiert. Diese handelte auch prompt und veranlasst­e die Reparatur.

Zwei Wochen später kam dann die böse Überraschu­ng für die Mieterin. Sie soll die Kosten für die Reparatur übernehmen, in diesem Fall sogar für den kompletten Austausch auf einen neuen Postkasten. Die Kosten dafür inkl. Wegund Arbeitszei­t betragen rund 500 Euro! Stellt sich die Frage: Muss die Mieterin diese Rechnung bezahlen?

Nein, muss sie nicht! Die neuen EU- konformen Postkästen sind nach dem erstmalige­n Anbringen ( Austausch der alten Postkästen durch die Post) in das Eigentum des jeweiligen Gebäudeeig­entümers übergegang­en, und dieser trägt daher ab diesem Zeitpunkt auch die Erhaltungs­kosten.

Solange die Mieterin den Postkasten nicht selbst beschädigt hat, muss sie für die Erhaltung nicht aufkommen. Sollte auch das Schloss bei dem Postkasten getauscht werden müssen, so hat sie zudem Anspruch auf neue Schlüssel, ebenfalls ohne Kosten für die Mieterin.

Weitere Infos unter: www. mieterhilf­e. at Tel: 4000- 25900

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Leiter der Mieterhilf­e der Stadt Wien Christian Bartok,

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