WIR DANKEN
Anfang des Jahres war die Mutter von Melanie H. an Brustkrebs erkrankt. Nach vielen Behandlungen und einer Operation musste sie sich Spezial- BHs kaufen. Leider verschlechterte sich die Krankheit drastisch, und sie verstarb kurz darauf. Deshalb wollte unsere Leserin die ungetragene Unterwäsche im Geschäft zurückgeben. „ Das lehnte man jedoch mit der Begründung ab, dass die Rückgabefrist von zwei Wochen abgelaufen sei“, schilderte Frau H. enttäuscht. Wir haben die Firma Lambert um eine Kulanzlösung gebeten. Die hat in diesem Fall sehr menschlich reagiert und macht den Kauf rückgängig.
Probleme mit der Rück
zahlung der Raten an den ehemaligen Handyanbieter ihrer Tochter hatte Claudia K. aus der Steiermark. Nachdem man der Tochter den Vertrag gekündigt hatte, erklärte sich die Mutter bereit, die offene Restforderung in Raten zu begleichen. „ Ich bin alleinerziehende Mutter und habe selbst nur ein geringes Einkommen. Die hohen Raten kann ich mir einfach nicht leisten“, teilte uns Frau K. verzweifelt mit. Wir haben uns an Drei gewandt und eine gute Nachricht erhalten. Unsere Leserin darf die offene Forderung nun in kleineren Beträgen rückzahlen. Tickets für den Nachtzug von Vorarlberg nach Kärnten wollte Rene V. online buchen. Dabei war ihm offenbar ein Fehler unterlaufen, da auf den Fahrkahrten eine andere Strecke angegeben wurde. Deshalb wandte sich der Kärntner an das Kundenservice der Bahn und bat um Stornierung der Tickets. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass Sparschiene- Tickets leider von Umtausch und Stornierung ausgeschlossen sind, weshalb Herr V. uns um Hilfe bat. Nach unserer Anfrage bei
ÖBB erhält der Leser nun ausnahmsweise die Fahrtkosten in Form von Reisegutscheinen retour.