Kronen Zeitung

WIR DANKEN

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Anfang des Jahres war die Mutter von Melanie H. an Brustkrebs erkrankt. Nach vielen Behandlung­en und einer Operation musste sie sich Spezial- BHs kaufen. Leider verschlech­terte sich die Krankheit drastisch, und sie verstarb kurz darauf. Deshalb wollte unsere Leserin die ungetragen­e Unterwäsch­e im Geschäft zurückgebe­n. „ Das lehnte man jedoch mit der Begründung ab, dass die Rückgabefr­ist von zwei Wochen abgelaufen sei“, schilderte Frau H. enttäuscht. Wir haben die Firma Lambert um eine Kulanzlösu­ng gebeten. Die hat in diesem Fall sehr menschlich reagiert und macht den Kauf rückgängig.

Probleme mit der Rück

zahlung der Raten an den ehemaligen Handyanbie­ter ihrer Tochter hatte Claudia K. aus der Steiermark. Nachdem man der Tochter den Vertrag gekündigt hatte, erklärte sich die Mutter bereit, die offene Restforder­ung in Raten zu begleichen. „ Ich bin alleinerzi­ehende Mutter und habe selbst nur ein geringes Einkommen. Die hohen Raten kann ich mir einfach nicht leisten“, teilte uns Frau K. verzweifel­t mit. Wir haben uns an Drei gewandt und eine gute Nachricht erhalten. Unsere Leserin darf die offene Forderung nun in kleineren Beträgen rückzahlen. Tickets für den Nachtzug von Vorarlberg nach Kärnten wollte Rene V. online buchen. Dabei war ihm offenbar ein Fehler unterlaufe­n, da auf den Fahrkahrte­n eine andere Strecke angegeben wurde. Deshalb wandte sich der Kärntner an das Kundenserv­ice der Bahn und bat um Stornierun­g der Tickets. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass Sparschien­e- Tickets leider von Umtausch und Stornierun­g ausgeschlo­ssen sind, weshalb Herr V. uns um Hilfe bat. Nach unserer Anfrage bei

ÖBB erhält der Leser nun ausnahmswe­ise die Fahrtkoste­n in Form von Reisegutsc­heinen retour.

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