Frau ermordet: Lebenslang!
Wiener erdrosselte die Freundin aus Eifersucht Urteil nicht rechtskräftig
Sie war die Liebe seines Lebens, sagt er. Die einzige, die die Schatten seiner tristen Vergangenheit kurz beiseite schieben konnte. Genau sie tötete ein 47- jähriger Wiener. Weil er glaubte, die Frau ( 53) hätte einen anderen, ermordete er sie auf besonders grausame Weise. Deshalb verhängte das Gericht lebenslange Haft.
Es muss mit Manfred B. nicht einfach gewesen sein. Das beweist die Lebensgeschichte, der sich Verteidigerin Astrid Wagner beim Mordprozess gegen ihren Mandanten widmet. Einer Kindheit, wie sie trister nicht sein könnte: Abgeschoben vom Vater, missbraucht vom Pflegevater.
Doch das hat für die Tat keine Bedeutung: Hier geht es um die Beziehung zu Liane ( 53). Er lebte mit der Mutter dreier Kinder zwar nie zusammen. 13 Jahre ging aber alles gut. Für Manfred B. war sie der Anker, an dem er sich festhielt. Dann wollte die Frau die Trennung: „ Ich spüre keine Liebe mehr.“„ Sie wollte einen Test, vielleicht eine Paartherapie, aber keinen Sex “, so der Angeklagte vor Gericht.
Richter Georg Olschak hält ihm Abfragestichworte aus dem Computer vor: „ Da haben Sie Suizid, Selbstmordvarianten eingegeben, aber auch Luftröhrenschnitt oder Wie hindert man jemand am Schreien. Warum das?“Manfred B. kann keine klare Antwort geben.
Sicher weiß er, was am 26. September 2016 in seiner Wohnung in Wien passierte: Liane wollte sich etwas abholen, nächtigte schließlich bei ihm. Er aber fand in ihrem Handy einen Eintrag: „ Komm beim nächsten Mal nicht so spät.“Daraus schloss er angeblich: es musste einen anderen geben. Außerdem soll Liane zu ihm gesagt haben: „ Ich habe mir die Zärtlichkeit woanders geholt.“Doch dafür fehlt jedes Indiz. Der Richter: „ Die Auswertung von Computer und Handy bestätigen: , Es gab keinen anderen‘.“Whatsapp- Einträge lassen vielmehr darauf schließen, dass er Kontakt zu einer Frau gesucht hatte.
Manfred B. erdrosselte seine Freundin mit einem Kabel und stach dann 15- mal mit zwei Messern zu. „ Eine besonders grausame Vorgangsweise, eine Begehung, direkt auf das Töten ausgerichtet“, so der Richter. Daher lebenslange Haft. Nicht rechtskräftig.