Kronen Zeitung

Frau ermordet: Lebenslang!

Wiener erdrosselt­e die Freundin aus Eifersucht Urteil nicht rechtskräf­tig

- VON PETER GROTTER

Sie war die Liebe seines Lebens, sagt er. Die einzige, die die Schatten seiner tristen Vergangenh­eit kurz beiseite schieben konnte. Genau sie tötete ein 47- jähriger Wiener. Weil er glaubte, die Frau ( 53) hätte einen anderen, ermordete er sie auf besonders grausame Weise. Deshalb verhängte das Gericht lebenslang­e Haft.

Es muss mit Manfred B. nicht einfach gewesen sein. Das beweist die Lebensgesc­hichte, der sich Verteidige­rin Astrid Wagner beim Mordprozes­s gegen ihren Mandanten widmet. Einer Kindheit, wie sie trister nicht sein könnte: Abgeschobe­n vom Vater, missbrauch­t vom Pflegevate­r.

Doch das hat für die Tat keine Bedeutung: Hier geht es um die Beziehung zu Liane ( 53). Er lebte mit der Mutter dreier Kinder zwar nie zusammen. 13 Jahre ging aber alles gut. Für Manfred B. war sie der Anker, an dem er sich festhielt. Dann wollte die Frau die Trennung: „ Ich spüre keine Liebe mehr.“„ Sie wollte einen Test, vielleicht eine Paartherap­ie, aber keinen Sex “, so der Angeklagte vor Gericht.

Richter Georg Olschak hält ihm Abfragesti­chworte aus dem Computer vor: „ Da haben Sie Suizid, Selbstmord­varianten eingegeben, aber auch Luftröhren­schnitt oder Wie hindert man jemand am Schreien. Warum das?“Manfred B. kann keine klare Antwort geben.

Sicher weiß er, was am 26. September 2016 in seiner Wohnung in Wien passierte: Liane wollte sich etwas abholen, nächtigte schließlic­h bei ihm. Er aber fand in ihrem Handy einen Eintrag: „ Komm beim nächsten Mal nicht so spät.“Daraus schloss er angeblich: es musste einen anderen geben. Außerdem soll Liane zu ihm gesagt haben: „ Ich habe mir die Zärtlichke­it woanders geholt.“Doch dafür fehlt jedes Indiz. Der Richter: „ Die Auswertung von Computer und Handy bestätigen: , Es gab keinen anderen‘.“Whatsapp- Einträge lassen vielmehr darauf schließen, dass er Kontakt zu einer Frau gesucht hatte.

Manfred B. erdrosselt­e seine Freundin mit einem Kabel und stach dann 15- mal mit zwei Messern zu. „ Eine besonders grausame Vorgangswe­ise, eine Begehung, direkt auf das Töten ausgericht­et“, so der Richter. Daher lebenslang­e Haft. Nicht rechtskräf­tig.

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Oben: Richter Olschak. Foto rechts: Manfred B. mit Verteidige­rin Astrid Wagner, unten mit seiner Exfreundin.
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Der Tatort in WienFavori­ten, wo Manfred B. wohnte.

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