Im Stich gelassen
Unglaublich: Da wird eine Novelle zum Tierschutzgesetz erlassen, die wesentlichen Änderungen für unzählige Tierschützer in Österreich mit sich bringt, und dann lässt man sie geschlossen im Regen stehen. Und das geht zulasten jener Lebewesen, die durch das Gesetz eigentlich geschützt werden sollten! Auch ich versuche seit Wochen, Licht in die Sache zu bringen – die Rede ist von der Tiervermittlung Neu.
An sich ist die Idee löblich: Es ist ab sofort verboten, dass Hinz und Kunz Tiere im Internet verscherbeln. Dadurch soll dem illegalen Tierhandel endlich Einhalt geboten werden. Wer Vierbeiner „ öffentlich feilbieten“möchte, muss sich dafür eine Genehmigung holen. Womit wir auch schon beim Problem angekommen sind.
Denn die Gesetzesnovelle ist zwar seit Wochen in Kraft, das Gesundheitsministerium hat es aber immer noch nicht geschafft, klare Leitfäden dazu zu veröffentlichen. Denn die Bedingungen für private Pflegestellen, Tierheime, Vereine etc. sind keinesfalls gleich. Auch gelten für Pferde andere Vermittlungsregeln als für Hunde und so weiter. Auf eine für Laien verständliche Zusammenfassung wartet man bisher vergeblich, sogar von den Behörden kommen widersprüchliche Aussagen. Das Gesundheitsministerium speist uns seit Wochen mit Paragraphen- Wirrwarr ab, die Leitfäden seien „ in Arbeit“.
Liebe Leute – ihr könnt nicht einfach ein Gesetz ändern und dann all jene damit alleine lassen, die den Tieren an vorderster Front helfen. Ist euch eigentlich klar, was es bedeutet, wenn alle privaten Pflegeplätze wegfallen? Die Tierheime sind jetzt schon restlos voll.