Kronen Zeitung

Erhöhung der Miete

- Redaktion: Eva Mühlberger

Ich habe mein Einfamilie­nhaus seit 5 Jahren vermietet und noch nie eine Mieterhöhu­ng vorgenomme­n. Habe ich mein Recht verwirkt oder kann ich nachverrec­hnen?

Für eine Mieterhöhu­ng bedarf es einer Wertsicher­ungsverein­barung. Hat der Vermieter vergessen von dieser Erhöhung Gebrauch zu machen, so kann er dies bei Einfamilie­nhäusern und Mietwohnun­gen im Neubau auch noch bis zu 3 Jahre rückwirken­d geltend machen. Im Vollanwend­ungsbereic­h des Mietrechts­gesetzes ( Altbau, geförderte­r Bereich), hat er sein Recht verwirkt. Da kann er den erhöhten Mietzins nur für die Zukunft begehren. Nähere Auskünfte dazu gibt es bei den Experten des VKI unter 01/ 58 87 70 bzw. auf www. vki. at

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