Erhöhung der Miete
Ich habe mein Einfamilienhaus seit 5 Jahren vermietet und noch nie eine Mieterhöhung vorgenommen. Habe ich mein Recht verwirkt oder kann ich nachverrechnen?
Für eine Mieterhöhung bedarf es einer Wertsicherungsvereinbarung. Hat der Vermieter vergessen von dieser Erhöhung Gebrauch zu machen, so kann er dies bei Einfamilienhäusern und Mietwohnungen im Neubau auch noch bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ( Altbau, geförderter Bereich), hat er sein Recht verwirkt. Da kann er den erhöhten Mietzins nur für die Zukunft begehren. Nähere Auskünfte dazu gibt es bei den Experten des VKI unter 01/ 58 87 70 bzw. auf www. vki. at