Alleinerzieher
Ein Alleinerzieherabsetzbetrag ( AEAB) steht Steuerpflichtigen zu, die mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im Jahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem ( Ehe-) Partner leben. Nach einer Heirat behalten die Ehegatten ihre bisherigen getrennten Wohnsitze bei, weil sie diese Gestaltung bevorzugen. Wenn sich die Ehegatten darauf einigen, getrennt voneinander zu wohnen, bedeutet dies nicht unbedingt, dass keine eheliche Lebensgemeinschaft besteht. In einem solchen Fall steht der AEAB nicht zu.