Kronen Zeitung

Alleinerzi­eher

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Ein Alleinerzi­eherabsetz­betrag ( AEAB) steht Steuerpfli­chtigen zu, die mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im Jahr nicht in einer Gemeinscha­ft mit einem ( Ehe-) Partner leben. Nach einer Heirat behalten die Ehegatten ihre bisherigen getrennten Wohnsitze bei, weil sie diese Gestaltung bevorzugen. Wenn sich die Ehegatten darauf einigen, getrennt voneinande­r zu wohnen, bedeutet dies nicht unbedingt, dass keine eheliche Lebensgeme­inschaft besteht. In einem solchen Fall steht der AEAB nicht zu.

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