Kronen Zeitung

Neu: Steuerguts­chrift kommt automatisc­h

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Antragslos­e Arbeitnehm­erveranlag­ung: Ersparen Sie sich den Weg zum Finanzamt und profitiere­n Sie von einem neuen Service. Ihre Steuerguts­chrift für 2016 erhalten Sie in der zweiten Jahreshälf­te 2017 einfach automatisc­h.

Wann bekommen Sie die automatisc­he Gutschrift? Unter diesen Voraussetz­ungen zahlt Ihr Finanzamt zu viel einbehalte­ne Lohnsteuer ohne einen Antrag automatisc­h zurück:

Sie haben bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehm­erveranlag­ung für 2016 beantragt.

Sie haben 2016 nur lohnsteuer­pflichtige Einkünfte bezogen.

Sie haben 2015 und 2016 weder Werbungsko­sten noch Sonderausg­aben, außergewöh­nliche Belastunge­n oder etwa den Alleinverd­iener- oder Alleinerzi­eherabsetz­betrag geltend gemacht.

Das soll gewährleis­ten, dass eine nachträgli­che Änderung nicht mehr erforderli­ch ist.

Warum erst ab Juli 2017?

Bis dahin werden die meisten Arbeitnehm­erveranlag­ungserklär­ungen zur Be- rücksichti­gung von steuerlich­en Abzugspost­en abgegeben. Wer das nicht gemacht hat, profitiert von der automatisc­hen Arbeitnehm­erveranlag­ung und bekommt seine Gutschrift überwiesen.

Gute Nachrichte­n vom Finanzamt

Wenn Sie für die Antragslos­e Arbeitnehm­erveranlag­ung in Frage kommen, erhalten Sie in der zweiten Jahreshälf­te 2017 ein Informatio­nsschreibe­n. Das Finanzamt bittet Sie darin, Ihre Kontodaten bekannt zu geben oder zu überprüfen und mögliche Änderungen zu melden. Stimmen die Kontodaten, müssen Sie nichts weiter tun. Sie erhalten einen Bescheid, und die Steuerguts­chrift wird auf Ihr Konto überwiesen.

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