20 Jahre Rechtsstreit um 2- Sekunden- Lied
Streit um Kraftwerk- Sample weiter im EuGH
Um zwei Sekunden streiten sich nun seit Jahren Kraftwerk und der Musikproduzent Moses Pelham. Ein Beat der deutschen Band und ein Song der Rapperin Sabrina Setlur – produziert von Pelham – sind sich einfach zu ähnlich. Künstlerische Freiheit oder Urheberrechtsverletzung?
Jahre nach dem Erscheinen des Kraftwerk- Titels „ Metall auf Metall“arbeiteten der Produzent und die Rapperin an einem scheinbar neuen Projekt. In dem in diesem Rahmen veröffentlichten Song „ Nur mir“, soll der Grundbeat einer zweisekündigen Sequenz dem Kraftwerk- Hit enorm ähneln. Das wollte der Gründer der Elektropop– Band nicht auf sich sitzen lassen.
Schon zweimal traf maneinander vor dem deutschen Bundesgerichtshof. Doch dieser und das deutsche Verfassungsgericht waren sich uneinig: Ist das sogenannte „ Sampling“– die Wiederverwendung von Ton- und Musikaufnahmen vor allem bei Rap und Hip- Hop – Kunstform ( wie Pelham meint) oder Urhe- berrechtsverletzung ( wie Kraftwerk meint)? 20 Jahre nach der Veröffentlichung von „ Nur mir“soll nun der Europäische Gerichtshof entscheiden . . .