Tierschutzgesetz straft die Retter
Erste Bußgeldbescheide verschickt – nach Kritik ausgesetzt
Unerwünschte Nebenwirkung der Novelle des Tierschutzgesetzes: Bei Vermittlung von Tieren im Internet geraten auch heimische Retter ins Visier jener Behörden, die eigentlich gegen die WelpenMafia kämpfen! Strafbescheide über 600 Euro wurden schon verschickt. Die „ Krone“Tierecke bemüht sich um eine Gesetzesreparatur
Gut gemeint ist beim Tierschutzgesetz nicht immer gut gemacht: Die jüngste Novelle verbietet die Internet- Vermittlung von Tieren ohne behördliche Genehmi- gung – dadurch soll der Welpenmafia das Handwerk gelegt werden. Betroffen sind aber auch viele seriöse Tierschutzvereine! Erste Bußgeldbescheide gab es bereits.
Bei vier Tierschutzvereinen flatterten dieser Tage Strafverfügungen in Höhe von 600 Euro ein. Begründung: Das Vorstellen armer, herrenloser Tiere auf deren Internetseiten sei eine Verwaltungsübertretung. Für die ehrenamtlich engagierten Helfer sind diese Bußgelder kaum zu stemmen.
Dabei hatte das zuständige Ministerium für die Umstellung auf die neuen Bestimmungen Zeit eingeräumt: Bis zum 1. Juli 2018 gibt es eine Übergangsfrist für alle Tierschutzvereine, die bereits im April über eine Haltung in Österreich verfügt haben. Bis dahin dürfen ihre Schützlinge weiterhin online vorgestellt werden.
Ob die Vereine in diese Frist fallen, scheinen die Behörden vor Ausstellen der Bescheide aber nicht überprüft zu haben. Die Stadt Wien ruderte jetzt zurück und setzt die Strafen „ vorerst aus“. „ Krone“- Tierexpertin Maggie Entenfellner bemüht sich um eine praxistaugliche Einigung: „ Ich habe die Verantwortlichen mit den Schwächen dieser Novelle konfrontiert, an Lösungen wird gearbeitet! “