Kronen Zeitung

Recht und Gerechtigk­eit

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Die Diskussion, die Sebastian Kurz nun im Wahlkampf angezettel­t hat, ist ebenso wenig neu wie die Forderung, die er aufstellt. Allein: Es hat sich bisher nicht viel getan, und die Debatte ist aktueller denn je.

Wer etwa hat heuer Ende Mai nicht an unserem Justizsyst­em und der Rechtsspre­chung gezweifelt? Als der Oberste Gerichtsho­f das Urteil gegen einen 21jährigen irakischen Asylwerber, der einen zehnjährig­en Buben in einem Hallenbad vergewalti­gt hatte, von sieben auf vier Jahre herabgeset­zt hatte. Man dürfe das Augenmaß nicht verlieren, lautete die Begründung des Gerichts. Viel zynischer geht es nicht mehr. So, als wäre der Missbrauch eines Kindes ein Kavaliersd­elikt, bei dem man schon einmal ein Auge zudrücken könne. Ganz abgesehen von dem Signal, das da an alle potenziell­en Täter ausgesandt wird.

Und wo bleibt das Augenmaß oder die Relation, wenn ein Serienverg­ewaltiger fünf Jahre Haft ausfasst, ein Mann für schwere Körperverl­etzung an drei Frauen 18 Monate bekommt, davon sechs unbedingt und Vermögensd­elikte oft weit strenger geahndet werden? Nein, Mitleid muss man mit Verurteilt­en wie etwa Salzburgs Bürgermeis­ter Heinz Schaden – drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt wegen Beihilfe zur Untreue – oder ExBAWAG- Chef Helmut Elsner – neuneinhal­b Jahre ohne Bewährung wegen Untreue und Betrug – nicht haben. Aber die Relation stimmt ganz eindeutig nicht. So hat Recht nichts mit Gerechtigk­eit zu tun.

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