Vignetten- Strafe für Retter
Nur mit Blaulicht freie Fahrt auf Autobahn Bei Heimreise Mautpflicht für Helfer
Solange sie mit Blaulicht zu ihren oft gefährlichen Einsatzorten am Wasser oder in den Bergen brausen, dürfen sie auf Österreichs Autobahnen ohne Vignetten unterwegs sein. Doch auf dem Heimweg gilt dann auch für die freiwilligen Helfer von Wasser- und Bergrettung die „ Pickerlpflicht“! Und sie müssen Strafe zahlen . . .
Bereits zweimal wurden Autos der insgesamt hundert (!) Fahrzeuge umfassenden Flotte der Österreichischen Wasserrettung vom automatisierten Vignettensystem auf Autobahnen als „ Pickerl- Sünder“geblitzt. Und so flatterten den Helfern Ersatzvignettenstrafen von je 150 Euro ins Haus.
„ Es ist grotesk! Auf Festen sammeln unsere freiwil- ligen Helfer Spenden. Und dann müssen wir Strafe zahlen, weil die Rettungsfahrzeuge bei der Rückfahrt in ihre Einsatzzentralen ohne Vignetten unterwegs sind“, prangert Heinrich Brandner, Präsident der Österreichischen Wasserrettung, am „ Krone“- Telefon hörbar verärgert die Posse an.
Denn während große Vereine wie die Feuerwehr bundesweit ohne Vignette auf den Autobahnen unterwegs sein dürfen, müssen alle anderen, kleineren Helfervereine wie auch die Bergrettung durch Landesverordnungen von der Autobahnmautpflicht befreit werden.
Deshalb hat Präsident Brandner bereits ein Schreiben an den Nationalrat abgeschickt, um eine Lösung für diese „ Schildbürger- Vignetten- Regelung“zu erkämpfen. Wir berichten weiter.