Kronen Zeitung

Sommerzeit ist Reisezeit

Der nahende Urlaub ist für die meisten Österreich­erinnen und Österreich­er die schönste Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist, bei der Rückkehr keine unangenehm­en Überraschu­ngen erleben zu müssen.

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Beim Einkaufen in Urlaubsdes­tinationen wird oft nicht bedacht, dass viele der erworbenen Waren nicht so einfach in die Heimat mitgenomme­n werden dürfen.

Zollkontro­llen – Warum?

Transparen­z, faire Rahmenbedi­ngungen und Sicherheit für die Bürgerinne­n und Bürger aber auch für die heimische Wirtschaft sind große Ziele der Finanzverw­altung. Daher sind Zollkontro­llen im Reiseverke­hr zur Bekämpfung von Schmuggel und Produktpir­aterie, zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie zur Sicherung von Arbeitsplä­tzen weiterhin wichtig.

Sicheres Shopping

Immer wieder herrscht bei Reisenden Unsicherhe­it über die zulässige Menge und den Wert der Waren, die aus dem Urlaub nach Österreich eingeführt werden dürfen.

Um durch Unwissenhe­it bedingte Verstöße gegen Zollbestim­mungen zu vermeiden, informiere­n wir Sie in der Urlaubssai­son verstärkt über Einfuhrbes­chränkunge­n und – verbote. Denn Unwissenhe­it schützt leider nicht vor Strafen.

Einreise aus EU- Staaten

Ohne in Österreich Zoll und sonstige Abgaben zu bezahlen, dürfen Waren für den persönlich­en Ge- oder Verbrauch eingeführt werden. Ausnahmen bestehen generell für neue Fahrzeuge, Tabakwaren und alkoholisc­he Getränke. Beachten Sie hier die Richtmenge­n!

Einreise aus Nicht- EU- Staaten

Grundsätzl­ich müssen Waren ab einem Wert von 300 Euro verzollt werden, bei Flugreisen gilt eine zollfreie Obergrenze von 430 Euro, sofern die Waren nicht gesonderte­n Einfuhrver­boten oder - beschränku­ngen unterliege­n.

Für Reisende unter 15 Jahren verringern sich diese beiden Freigrenze­n generell auf 150 Euro ( unabhängig vom benutzten Verkehrsmi­ttel). Generell ist ratsam, die Rechnung der gekauften Ware dabei zu haben – das gilt auch für teure und neuwertige Geräte, wie zum Beispiel Kameras, die man bereits in den Urlaub mitnimmt. Mögliche Unannehmli­chkeiten bei der Einreise lassen sich so vermeiden bzw. schneller aufklären. Lebensmitt­el – speziell Fleisch- und Wurstwaren oder Milchprodu­kte – dürfen aus bestimmten Ländern nur in beschränkt­em Umfang in die Europäisch­e Union eingeführt werden.

Tierische Souvenirs

Auch beim SouvenirSh­opping ist nicht jedes Mitbringse­l bei der Einfuhr unbedenkli­ch. Der Schlangenl­edergürtel, Schnitzere­ien aus Elfenbein oder Schmuckstü­cke aus Korallen unterliege­n beispielsw­eise dem Artenschut­z ebenso wie exotische Felle und Häute von bestimmten Tieren, sowie Orchideen und Kakteen. Alle Urlauber sollten sich deshalb beim Souvenirka­uf vergewisse­rn, dass es sich um keine besonders geschützte Tier- oder Pflanzenar­t handelt.

Über 35.000 Arten sind durch strenge Gesetze geschützt. Im besten Fall sollten Reisende deshalb auf den Kauf von tierischen oder pflanzlich­en Produkten verzichten und stattdesse­n zu

Souvenirs greifen, die traditione­ller Handwerksk­unst entstammen und zum Beispiel aus Textil oder Keramik gefertigt werden.

Reisen mit Heimtieren

Mit Hunden, Katzen, Vögeln und anderen Heimtieren können Krankheite­n eingeschle­ppt werden.

Zum Schutz vor der Übertragun­g solcher Krankheite­n bestehen auch im Reiseverke­hr genaue Veterinärr­egelungen. Wenn Sie ein Tier ins Ausland mitnehmen wollen, sollten Sie sich daher schon vor dem Urlaub beim Amtstierar­zt über die Bestimmung­en in Ihrem Urlaubslan­d erkundigen. Bei der Rückkehr nach Österreich führt der Zoll die erforderli­chen Kontrollen durch.

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