Sommerzeit ist Reisezeit
Der nahende Urlaub ist für die meisten Österreicherinnen und Österreicher die schönste Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist, bei der Rückkehr keine unangenehmen Überraschungen erleben zu müssen.
Beim Einkaufen in Urlaubsdestinationen wird oft nicht bedacht, dass viele der erworbenen Waren nicht so einfach in die Heimat mitgenommen werden dürfen.
Zollkontrollen – Warum?
Transparenz, faire Rahmenbedingungen und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger aber auch für die heimische Wirtschaft sind große Ziele der Finanzverwaltung. Daher sind Zollkontrollen im Reiseverkehr zur Bekämpfung von Schmuggel und Produktpiraterie, zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie zur Sicherung von Arbeitsplätzen weiterhin wichtig.
Sicheres Shopping
Immer wieder herrscht bei Reisenden Unsicherheit über die zulässige Menge und den Wert der Waren, die aus dem Urlaub nach Österreich eingeführt werden dürfen.
Um durch Unwissenheit bedingte Verstöße gegen Zollbestimmungen zu vermeiden, informieren wir Sie in der Urlaubssaison verstärkt über Einfuhrbeschränkungen und – verbote. Denn Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafen.
Einreise aus EU- Staaten
Ohne in Österreich Zoll und sonstige Abgaben zu bezahlen, dürfen Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch eingeführt werden. Ausnahmen bestehen generell für neue Fahrzeuge, Tabakwaren und alkoholische Getränke. Beachten Sie hier die Richtmengen!
Einreise aus Nicht- EU- Staaten
Grundsätzlich müssen Waren ab einem Wert von 300 Euro verzollt werden, bei Flugreisen gilt eine zollfreie Obergrenze von 430 Euro, sofern die Waren nicht gesonderten Einfuhrverboten oder - beschränkungen unterliegen.
Für Reisende unter 15 Jahren verringern sich diese beiden Freigrenzen generell auf 150 Euro ( unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel). Generell ist ratsam, die Rechnung der gekauften Ware dabei zu haben – das gilt auch für teure und neuwertige Geräte, wie zum Beispiel Kameras, die man bereits in den Urlaub mitnimmt. Mögliche Unannehmlichkeiten bei der Einreise lassen sich so vermeiden bzw. schneller aufklären. Lebensmittel – speziell Fleisch- und Wurstwaren oder Milchprodukte – dürfen aus bestimmten Ländern nur in beschränktem Umfang in die Europäische Union eingeführt werden.
Tierische Souvenirs
Auch beim SouvenirShopping ist nicht jedes Mitbringsel bei der Einfuhr unbedenklich. Der Schlangenledergürtel, Schnitzereien aus Elfenbein oder Schmuckstücke aus Korallen unterliegen beispielsweise dem Artenschutz ebenso wie exotische Felle und Häute von bestimmten Tieren, sowie Orchideen und Kakteen. Alle Urlauber sollten sich deshalb beim Souvenirkauf vergewissern, dass es sich um keine besonders geschützte Tier- oder Pflanzenart handelt.
Über 35.000 Arten sind durch strenge Gesetze geschützt. Im besten Fall sollten Reisende deshalb auf den Kauf von tierischen oder pflanzlichen Produkten verzichten und stattdessen zu
Souvenirs greifen, die traditioneller Handwerkskunst entstammen und zum Beispiel aus Textil oder Keramik gefertigt werden.
Reisen mit Heimtieren
Mit Hunden, Katzen, Vögeln und anderen Heimtieren können Krankheiten eingeschleppt werden.
Zum Schutz vor der Übertragung solcher Krankheiten bestehen auch im Reiseverkehr genaue Veterinärregelungen. Wenn Sie ein Tier ins Ausland mitnehmen wollen, sollten Sie sich daher schon vor dem Urlaub beim Amtstierarzt über die Bestimmungen in Ihrem Urlaubsland erkundigen. Bei der Rückkehr nach Österreich führt der Zoll die erforderlichen Kontrollen durch.