Mann erschlug die Ex- Freundin!
Eifersucht war das Motiv Streiteskalierte
Er wollte nur eine Aussprache mit seiner ExFreundin, beteuerte der Angeklagte ( 56) vor Gericht in Klagenfurt. Doch der Streit eskalierte, die Frau wurde mit einer Eisenstange erschlagen.
„ Ich weiß nicht mehr, was mit mir los war. Auf einmal hatte ich die Eisenstange in der Hand und schlug auf Andrea ein“, schilderte der 56- jährige Daniel P. am Mittwoch vor den Geschworenen im Klagenfurter Landesgericht: „ Sie war die Liebe meines Lebens, und ich hatte noch Gefühle für sie.“
Darauf ging ein Raunen durch den stark besuchten
Bei dieser Tat handelt es sich um klaren Mord. Der Angeklagte hat gezielt auf den Kopf und den Hals der Frau eingeschlagen.
Staatsanwältin Sandra Agnoli
Gerichtssaal. Kurz zuvor hatte Staatsanwältin Sandra Agnoli in ihrem Anklagevortrag noch die extreme Brutalität des Angeklagten bei der Tatausführung angesprochen: „ Der Angeklagte schlug mehrmals mit einer 120 Zentimeter langen Eisenstange auf das Opfer ein. Selbst als die Frau zu Boden ging, ließ er nicht von ihr ab, sondern stach ihr mit der Stange in den Hals und zerfetzte regelrecht ihre Halsschlagader. Das ist ein klarer Mord.“Am 15. Dezember hatte Daniel P. dem Opfer vor dessen Wohnhaus in Sankt Veit ( Kärnten) aufgelauert.
Erst als ein Nachbar versuchte dazwischenzugehen, ließ er von der Frau ab und ergriff die Flucht – konnte jedoch kurz darauf von der Polizei gefasst werden. Die Mutter von zwei erwachsenen Kindern erlag fünf Tage später im Klinikum in Klagenfurt ihren schwersten Verletzungen.
Auslöser für den Gewaltausbruch soll ein Streit um ein gemeinsam angeschafftes Bett gewesen sein. Der bis zur Tat gerichtlich völlig Unbescholtene war zuvor immerhin acht Jahre mit der Frau zusammen.
Nach der Trennung im Sommer 2016 begann er seine „ Ex“und ihre Familie jedoch zu stalken – es folgte sogar eine Anzeige. „ Als ich auf Facebook sah, dass sie sich mit einem anderen trifft, wollte ich mit ihr reden. Daher fuhr ich zu ihr“, so Daniel P., der sich des Totschlags schuldig bekannte. Urteil: 16 Jahre Haft wegen Mord. Nicht rechtskräftig.