Kronen Zeitung

Baby die Knochen gebrochen

Ungewöhnli­che Verletzung eines Neugeboren­en Eltern wurden verurteilt

- Peter Grotter

Der kleine Michael ( Name geändert) war erst sechs Wochen alt, als er mit der Rettung ins Spital eingeliefe­rt wurde – mit vier Knochenbrü­chen an Oberschenk­el und Schlüsselb­ein. Grund für die Verletzung: Die Schwester hatte den Säugling als Spielpuppe benutzt und war mehrmals auf das Kind gesprungen. Und die völlig überforder­ten Eltern haben es nicht verhindert . . .

Sie, die Mutter, hat mehrere Kinder und ist jetzt wieder schwanger. Er, der Vater, hat einige Kinder mehr. Beide wirken tief betroffen, als der gerichtsme­dizinische Gutachter Christian Reiter die zahlreiche­n Knochenbrü­che ihres kleinen Sohnes aufzählt.

Wie es dazu kam, erklären die Eltern so: „ Unsere dreijährig­e Tochter hat sich einen Spaß daraus gemacht, immer wieder ins Gitterbett zu springen.“„ Dagegen hätten Sie etwas unternehme­n müssen“, ermahnt sie Richter Patrick Aulebauer: „ Zum Beispiel das Gitterbett woanders hinstellen.“

Am 28. Dezember 2015 will die Mutter die Verletzung bemerkt haben. „ Das Fußerl hing so seltsam weg“, sagt sie jetzt. Sie fuhr ins Rudolfspit­al in Wien- Landstraße. Weil die Ärzte meinten, Michael müsste ins SMZ- Ost überstellt werden, was dauern könne, ging die Frau heim. Man musste ihr die Polizei nachschick­en, um dem Kind die Behandlung zuteilwerd­en zu lassen.

Gerichtsme­diziner Reiter führt jetzt auch aus: „ Die Verletzung­en waren mindestens zehn Tage und maximal drei Wochen alt.“Frage des Richters: „ Können die Verletzung­en bei einem einmaligen Angriff verursacht worden sein?“Dr. Reiter: „ Nein, es müssen mindestens zwei gewesen sein.“Die Eltern haben also zu spät etwas unternomme­n. Noch et- was verwundert: Muss das Kind nicht vor Schmerzen geschrien haben? Gutachter: „ Man müsste annehmen, dass das Kind geweint hat.“Urteil: je ein Jahr bedingt. Das Kind ist bei Pflegeelte­rn.

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Als Spielpuppe benutzte ein Mädchen den Bruder – mit fatalen Folgen. Die Eltern verhindert­en es nicht.

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