Achtung bei der Probezeit
Dauer ist geregelt
Üblicherweise wird beim Antritt eines neuen Jobs eine Probezeit vereinbart. Während dieser können Firma bzw. Arbeitnehmer jederzeit das Dienstverhältnis beenden. Immer wieder aber stehen zu lange Probezeiten im Arbeitsvertrag. Auch wenn man dies unterschrieben hat, laut Gesetz darf die Probe längstens einen Monat, bei Lehrverhältnissen drei Monate betragen.
In Kollektivverträgen können andere, kürzere Fristen verankert sein, z. B. für Arbeiter im Gastgewerbe 14 Tage. Auch solche KV- Regelungen können nicht durch Arbeitsverträge verlängert werden.
Wichtig: Weibliche Beschäftigte, die im Probemonat schwanger werden, genießen keinen speziellen Kündigungs- oder Entlassungschutz. Verlängert die Firma das Dienstverhältnis aber ausdrücklich wegen der Schwangerschaft nicht, so ist das verboten.