Einzelstaaten- Souveränität in der EU
Die Reform der EU- Statuten, die überfällig ist, muss genau festlegen, wo die Kompetenzen der Gemeinschaft und wo die Kompetenzen der Einzelstaaten liegen. Alles, was nicht ausdrücklich in die Zuständigkeit der Gemeinschaft verwiesen wird, muss bei den Einzelstaaten verbleiben. Grundsätzlich muss klargestellt sein, dass die Einzelstaaten souverän bleiben und nur einen ganz genau definierten Teil ihrer staatlichen Hoheitsrechte an die Gemeinschaft abgeben. Zu den souveränen Rechten der Einzelstaaten muss in jedem Fall die Regelung von Staatsbürgerschaftsangelegenheiten gehören, weiters das Ein- und Zuwanderungswesen sowie das Flüchtlings- und Migrationswesen. Was Flüchtlinge anlangt, so ist natürlich klar, dass die Genfer Flüchtlingskonvention weiter in Geltung bleibt. Aber es muss, im Einklang mit der Flüchtlingskonvention, den Einzelstaaten freigestellt sein, den Men- schen, die als Verfolgte ihr Heimatland verlassen haben, Asyl zu gewähren oder nicht, wenn diese Flüchtlinge schon mehrere sichere Drittländer durchquert haben und dort Asyl hätten finden können, sich also vor dem Grenzübertritt nicht mehr in Gefahr befunden haben.
Auch muss ein gewisses Ausmaß an unterschiedlicher Behandlung zwischen Staatsbürgern und EU- Bürgern aus anderen Ländern ermöglicht werden, z. B. auf dem Arbeitsmarkt und bei Sozialleistungen ( hier z. B mit Wartefristen). Auf diese Weise soll vermieden werden, dass die Länder mit höheren Lebensstandards neben ihren Nettozahlungen noch weitere unkontrollierbar hohe Leistungen an andere Mitgliedstaaten abgeben müssen und dabei selbst beim Lebensstandard Einbußen erleiden. Demgemäß ist die von EU- Kommissionspräsident Juncker angestrebte Sozialunion, die genau diesen Effekt hätte, abzulehnen. Wo durchaus die Kompetenzen Gemeinschaft erweitert werden könnten, das wäre bei Regelungen, betreffend Fiskal- und Steuerpolitik, wo Angleichungen bzw. Vereinheitlichungen verhindern würden, dass es in der Eurozone weiterhin zu ungerechtfertigten unterschiedlichen Entwicklungen kommt. Selbstverständlich sollten Außen- und Sicherheitspolitik, der Schutz der Außengrenzen sowie Handelspolitik etc. weiter in der Kompetenz der Gemeinschaft bleiben.
Jedenfalls muss eine große Reform kommen, wenn die Gemeinschaft weiterhin Bestand haben soll, was sich natürlich jeder überzeugte Europäer wünscht. Damit Österreich bei der Reform mitreden kann, vor allem in der Zeit, wo es in der EU den Vorsitz führt, sollte es zu diesem Zeitpunkt schon eine stabile Regierung mit einem klaren Reformkonzept haben!