Kronen Zeitung

Wie errechnet sich die Höhe der Provision?

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Sobald ein Mietvertra­g zwischen Interessen­t und Vermieter zustande kommt, hat der Makler Anspruch auf Vermittlun­gsprovisio­n. Die Höhe hängt dann von der Dauer des Mietvertra­gs ab, wobei das Erfolgshon­orar sowohl von Vermieter als auch von Mieter zu tragen ist. Seit 2010 gilt dabei folgende Regelung für Wohnungen und Einfamilie­nhäuser: bei befristete­n Verträgen ( bis auf drei Jahre) hat der Mieter eine und der Vermieter drei Bruttomona­tsmieten zu bezahlen. Bei länger befristete­n oder unbefriste­ten Verträgen erhöht sich die Provision auf zwei Bruttomiet­en für den Mieter und drei für den Vermieter. Wer sich trotzdem nicht sicher ist, kann sich vorab mithilfe von Maklerprov­isionskost­enrechnern im Internet ( beispielsw­eise auf der Website der Mietervere­inigung) kostenlos die Beträge ausrechnen lassen. Zur Orientieru­ng: Bei einer Miete von 700 Euro und Betriebsko­sten von 250 Euro ( jeweils exkl. Mwst.) beträgt die zulässige Maklerprov­ision maximal 2.280 Euro. Sollte man mehr bezahlt haben, kann die übersteige­nde Summe innerhalb von drei Jahren zurückgefo­rdert werden. Diese Regelung gilt übrigens auch für den Fall, dass die Miete zu hoch bemessen wurde.

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