Wie errechnet sich die Höhe der Provision?
Sobald ein Mietvertrag zwischen Interessent und Vermieter zustande kommt, hat der Makler Anspruch auf Vermittlungsprovision. Die Höhe hängt dann von der Dauer des Mietvertrags ab, wobei das Erfolgshonorar sowohl von Vermieter als auch von Mieter zu tragen ist. Seit 2010 gilt dabei folgende Regelung für Wohnungen und Einfamilienhäuser: bei befristeten Verträgen ( bis auf drei Jahre) hat der Mieter eine und der Vermieter drei Bruttomonatsmieten zu bezahlen. Bei länger befristeten oder unbefristeten Verträgen erhöht sich die Provision auf zwei Bruttomieten für den Mieter und drei für den Vermieter. Wer sich trotzdem nicht sicher ist, kann sich vorab mithilfe von Maklerprovisionskostenrechnern im Internet ( beispielsweise auf der Website der Mietervereinigung) kostenlos die Beträge ausrechnen lassen. Zur Orientierung: Bei einer Miete von 700 Euro und Betriebskosten von 250 Euro ( jeweils exkl. Mwst.) beträgt die zulässige Maklerprovision maximal 2.280 Euro. Sollte man mehr bezahlt haben, kann die übersteigende Summe innerhalb von drei Jahren zurückgefordert werden. Diese Regelung gilt übrigens auch für den Fall, dass die Miete zu hoch bemessen wurde.