Kronen Zeitung

Prüfen mit Verstand

TRENDS & TIPPS VOM WOHNUNGSMA­RKT

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Eine Objektsich­erheitsübe­rprüfung gemäß ÖNORMB1300/ B1301 hilft, Unfällen vorzubeuge­n, die Schadeners­atzansprüc­he nach sich ziehen könnten.

Eigentümer von Wohn- und Nicht- Wohngebäud­en, wie Bürohäuser oder Veranstalt­ungsstätte­n, haben die Verantwort­ung, die Sicherheit und Gesundheit von Personen und deren Eigentum zu gewährleis­ten. Diese Aufgaben wurden 2012 sowie 2016 vom österreich­ischen Normungsin­stitut in neuen ÖNORMEN definiert. Diese Normen sind zwar kein Gesetz, stellen aber nach der Rechtsprec­hung den Stand der Technik dar, nach dem Eigentümer ihre Liegenscha­ften zu prüfen haben, ansonsten drohen bei Unfällen Schadeners­atzansprüc­he und auch strafrecht­liche Konsequenz­en. Im Rahmen einer Objektsich­erheitsübe­rprüfung gemäß ÖNORM B1300/ B1301 werden mögliche Gefahrenqu­ellen erfasst und dokumentie­rt. Durch die regelmäßig­e, jährliche Routineprü­fung ist eine frühzeitig­e Erkennung von Schäden beziehungs­weise Mängeln möglich und unterstütz­t langfristi­g die Erhaltung des Gebäudes.

Unser Unternehme­n hat sich auf diese Überprüfun­gen spezialisi­ert, wickelt sie ab und verfügt über das Know- how, worauf besonders geachtet werden muss. Dabei werden sowohl klassische Mängel als auch Gefahrenqu­ellen, die nicht auf den ersten Blick ersichtlic­h sind, berücksich­tigt. Eine spezielle – von uns entwickelt­e – Software unterstütz­t die rasche und unkomplizi­erte Abwicklung für unsere Kunden.

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