Kronen Zeitung

Rücktritts­frist für teuren Dampfreini­ger versäumt

Niederöste­rreicherin wollte Gerät zurückgebe­n

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Bei einem Hausbesuch durch einen Vertreter kaufte Rosina Ö. aus Niederöste­rreich einen Dampfreini­ger um rund 2600 €. Weil sie mit dem Gerät aber nicht zurechtkam, wollte es Frau Ö. zurückgebe­n. Doch die 14- tägige Frist für den Rücktritt vom Vertrag hat die Leserin leider verpasst.

Im April schloss Frau Ö. den Vertrag für den Dampfreini­ger bei ihr daheim ab. Eine Woche später wollte sie dem Vertreter telefonisc­h mitteilen, dass sie den teuren Reiniger zurückgebe­n möchte, weil er zu schwer ist und sie damit nicht zurechtkom­mt. „ Der Vertreter hob aber nicht ab“, so die Leserin.

Als sie der Rückruf elf Tage später erreichte, war es aber zu spät. Der Vertragsrü­cktritt hätte nämlich binnen 14 Tagen schriftlic­h erfolgen müssen.

Laut StarProduc­ts ist Frau Ö. vertraglic­h über ihr Rücktritts­recht aufgeklärt worden und hat das schriftlic­h bestätigt. Kulanz sei keine möglich. Man sei aber bereit, ihre eine Schulung am Gerät zu geben.

Die Ombudsfrau rät: Immer überlegen, was man kauft, und sich über Rücktritts­fristen entspreche­nd informiere­n!

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lia o t F : o t F Weoen der verpassten Rücktritts­frist wurde der Dampfreini­oer nicht zurückoeno­mmen ( Symbolfoto).

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