Rücktrittsfrist für teuren Dampfreiniger versäumt
Niederösterreicherin wollte Gerät zurückgeben
Bei einem Hausbesuch durch einen Vertreter kaufte Rosina Ö. aus Niederösterreich einen Dampfreiniger um rund 2600 €. Weil sie mit dem Gerät aber nicht zurechtkam, wollte es Frau Ö. zurückgeben. Doch die 14- tägige Frist für den Rücktritt vom Vertrag hat die Leserin leider verpasst.
Im April schloss Frau Ö. den Vertrag für den Dampfreiniger bei ihr daheim ab. Eine Woche später wollte sie dem Vertreter telefonisch mitteilen, dass sie den teuren Reiniger zurückgeben möchte, weil er zu schwer ist und sie damit nicht zurechtkommt. „ Der Vertreter hob aber nicht ab“, so die Leserin.
Als sie der Rückruf elf Tage später erreichte, war es aber zu spät. Der Vertragsrücktritt hätte nämlich binnen 14 Tagen schriftlich erfolgen müssen.
Laut StarProducts ist Frau Ö. vertraglich über ihr Rücktrittsrecht aufgeklärt worden und hat das schriftlich bestätigt. Kulanz sei keine möglich. Man sei aber bereit, ihre eine Schulung am Gerät zu geben.
Die Ombudsfrau rät: Immer überlegen, was man kauft, und sich über Rücktrittsfristen entsprechend informieren!