Kronen Zeitung

Ärger über Statistik- Befragung

-

Für eine statistisc­he Erhebung einem Mitarbeite­r der Statistik Austria umfassend Auskunft erteilen: Das sollte die betagte Mutter einer Leserin aus Niederöste­rreich bei ihr zu Hause machen. Was die 78- jährige Frau nicht wollte. Doch laut Gesetz ist sie dazu verpflicht­et!

Die Mikrozensu­s- Erhebung ist eine statistisc­he Befragung, bei der Daten zu Erwerbstät­igkeit und Wohnen erhoben werden. Auch die 78- jährige Mutter von Ingrid I. wurde dafür ausgewählt. „ Meine Mutter will keine fremde Person in ihre Wohnung lassen. Wenn sie sich aber weigert, an der Befragung teilzunehm­en, riskiert sie eine Verwaltung­sstrafe“, wandte sich die Niederöste­rreicherin verärgert an die Ombudsfrau.

Laut Statistik Austria ist man zu Auskunft und Mitwirkung an der Mikrozensu­s- Erhebung gesetzlich verpflicht­et. Wird ein Besuch zu Hause abgelehnt, könne man auch im Gebäude der Statistik Austria befragt werden. Oder eine volljährig­e Person nennen, die stellvertr­etend Auskunft gibt. Die Erstbefrag­ung könne in Ausnahmefä­llen übrigens auch telefonisc­h stattfinde­n.

 ??  ?? Wer der Auskunfts- und Mitwirkuno­spflicht am „ Mikrozensu­s“nicht nachkommt, kann sooar mit einer Verwaltuno­sstrafe beleot werden!
Wer der Auskunfts- und Mitwirkuno­spflicht am „ Mikrozensu­s“nicht nachkommt, kann sooar mit einer Verwaltuno­sstrafe beleot werden!

Newspapers in German

Newspapers from Austria