Betreuungskosten
Berufstätige Eltern sind oftmals auf die Betreuung ihrer Kinder durch Dritte angewiesen.
Kinderbetreuungskosten können bis zu einer Höhe von € 2.300 pro Kind und Jahr geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die betreuende Person ( auch Oma oder Opa) pädagogisch qualifiziert ist.
Qualifiziert ist man, sobald man eine entsprechende pädagogische Ausbildung ( einschlägiges Studium oder ein mind. 35- stündiger Kurs) vorweisen kann.
Auch für die Ferienbetreuung ( z. B. Ferienlager) können sämtliche Kosten ( z. B. Verpflegung, Unterkunft, Sportveranstaltungen) berücksichtigt werden, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt. Um Kinderbetreuungskosten absetzen zu können, benötigen Sie einen Beleg ( Rechnung!) Mehr Infos finden Sie dazu auf www. bmf. gv. at/ familien