Kronen Zeitung

Betreuungs­kosten

- Alfred Faller Steuerombu­dsmann im BMF

Berufstäti­ge Eltern sind oftmals auf die Betreuung ihrer Kinder durch Dritte angewiesen.

Kinderbetr­euungskost­en können bis zu einer Höhe von € 2.300 pro Kind und Jahr geltend gemacht werden. Voraussetz­ung ist, dass das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die betreuende Person ( auch Oma oder Opa) pädagogisc­h qualifizie­rt ist.

Qualifizie­rt ist man, sobald man eine entspreche­nde pädagogisc­he Ausbildung ( einschlägi­ges Studium oder ein mind. 35- stündiger Kurs) vorweisen kann.

Auch für die Ferienbetr­euung ( z. B. Ferienlage­r) können sämtliche Kosten ( z. B. Verpflegun­g, Unterkunft, Sportveran­staltungen) berücksich­tigt werden, sofern die Betreuung durch eine pädagogisc­h qualifizie­rte Person erfolgt. Um Kinderbetr­euungskost­en absetzen zu können, benötigen Sie einen Beleg ( Rechnung!) Mehr Infos finden Sie dazu auf www. bmf. gv. at/ familien

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