Bank Austria ist bei Gericht abgeblitzt
Sie muss für Pensionen 790 Mio. € zahlen
Der Verfassungsgerichtshof ( VfGH) als letzte Instanz hat entschieden: Die Bank Austria muss für die Übertragung von 3000 Mitarbeitern ins ASVG Beiträge in Höhe von 790 Millionen Euro nachzahlen. Das entspricht dem Beitragssatz von 22,8%.
Da es einen derartigen Fall vorher noch nie gab, berief sich die Bank auf Einzelfälle ( z. B. wenn ein Beamter in die Privatwirtschaft wechselt), wo man nur 7% vom Bruttolohn nachzahlen muss. Sozialminister Stöger erließ daher ein eigenes Gesetz, das jetzt das Höchstgericht bestätigte. Denn, so der VfGH-Vorsitzende Holzinger, die Übertragung der Ansprüche auf die Pension sei durch dieses Gesetz erst möglich geworden. Eine Bank kann sich nicht auf Kosten der Steuerzahler sanieren, freute sich Stöger.