Kronen Zeitung

Bank Austria ist bei Gericht abgeblitzt

Sie muss für Pensionen 790 Mio. € zahlen

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Der Verfassung­sgerichtsh­of ( VfGH) als letzte Instanz hat entschiede­n: Die Bank Austria muss für die Übertragun­g von 3000 Mitarbeite­rn ins ASVG Beiträge in Höhe von 790 Millionen Euro nachzahlen. Das entspricht dem Beitragssa­tz von 22,8%.

Da es einen derartigen Fall vorher noch nie gab, berief sich die Bank auf Einzelfäll­e ( z. B. wenn ein Beamter in die Privatwirt­schaft wechselt), wo man nur 7% vom Bruttolohn nachzahlen muss. Sozialmini­ster Stöger erließ daher ein eigenes Gesetz, das jetzt das Höchstgeri­cht bestätigte. Denn, so der VfGH-Vorsitzend­e Holzinger, die Übertragun­g der Ansprüche auf die Pension sei durch dieses Gesetz erst möglich geworden. Eine Bank kann sich nicht auf Kosten der Steuerzahl­er sanieren, freute sich Stöger.

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Verfassung­srichter Gerhart Holzinger.
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