Historisches Miet- Gesetz abgeschafft
Vergebührung fällt
Was hat Kaiserin Maria Theresia mit Mietverträgen zu tun? Ganz einfach: Unter ihrer Regierungszeit ( 1740 bis 1780) wurde die so genannte Vergebührung eingeführt. Jetzt wurde das historische Gesetz offiziell abgeschafft.
Aufgrund des damals verbreiteten Analphabetismus in der Bevölkerung wurden schriftlichen Verträge von kaiserlichen Beamten gegen eine Mietvertragsgebühr verfasst. Heute wird der Vertrag weder vom Finanzamt verfasst, noch auf Richtigkeit geprüft. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vereinbarte Miete oder der Vertrag selbst den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Diese Art der Vergebührung ist nicht mehr zeitgemäß und führte zu zusätzlicher finanzieller Belastung für Mieter. Die endgültige Beschlussfassung für die Streichung erfolgte nun in der letzten Nationalratssitzung vor der Wahl.
Folgende Gebühren sind an das Finanzamt zu entrichten:
Bei einem unbefristeten Vertrag beträgt die Gebühr 1 Prozent des 3- fachen Jahresbruttomietzinses – das ist 1 Prozent des 36- fachen monatlichen Mietzinses.
Bei befristeten Mietverträgen sind 1 Prozent des Mietzinses der gesamten Vertragsdauer zu entrichten, höchstens aber 1 Prozent des 36- fachen monatlichen Mietzinses.