Kronen Zeitung

„ Wut- Bewertunge­n“im Netz können teuer werden!

Anwaltsbri­ef für Leser, der im Zorn Rezension verfasste

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Mit Bewertunge­n im Internet ist das immer so eine Sache. Einerseits helfen sie etwa bei Kaufentsch­eidungen, anderersei­ts – kann man dafür teure Anwaltsbri­efe bekommen. Wie im Fall unseres Lesers: Der hatte eine Bewachungs­firma im Netz negativ bewertet – was sich das Unternehme­n so nicht gefallen ließ.

Nur kurz hatte Oliver P. das Auto in Salzburg geparkt – leider auf Privatgelä­nde. Bei seiner Rückkehr fand er einen Strafzette­l von einer Bewachungs­firma vor, was ihn ärgerte. Im Internet stieß er auf negative Rezensione­n über die Firma: „ Ich ließ es mir nicht nehmen, auch etwas zu schreiben“, berichtete der Leser der Ombudsfrau. Er ließ seiner Wut freien Lauf – und bekam in Folge einen Anwaltsbri­ef, in dem er aufgeforde­rt wurde, seine Bewertung zurückzune­hmen und 630 € zu zahlen.

Eine übliche Vorgangswe­ise, weiß man bei der Schlichtun­gsstelle Internetom­budsmann: „ Es kommt immer wieder vor, dass sich Unternehme­n gegen negative Bewertunge­n wehren, indem sie mit einer Unterlassu­ngsklage drohen.“Denn: Rezensione­n im Netz seien meist öffentlich­e Äußerun- gen, könnten somit auch eine Kreditschä­digung oder Ehrenbelei­digung darstellen. Allein eine Mahnung diesbezügl­ich kann laut Schlichtun­gsstelle mit hohen Kosten verbunden sein.

Seine Meinung darf man freilich frei äußeren, man sollte aber gewisse – moralisch natürliche – Grenzen einhalten und etwa persönlich­e Beleidigun­gen oder Unwahrheit­en unterlasse­n.

Im Fall von Herrn P. konnten übrigens zumindest die Anwaltskos­ten reduziert werden.

Unser Tipp, wenn der Ärger nächstes Mal zuschlägt: Zuerst runterkomm­en, und dann erst bewerten!

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