„ Wut- Bewertungen“im Netz können teuer werden!
Anwaltsbrief für Leser, der im Zorn Rezension verfasste
Mit Bewertungen im Internet ist das immer so eine Sache. Einerseits helfen sie etwa bei Kaufentscheidungen, andererseits – kann man dafür teure Anwaltsbriefe bekommen. Wie im Fall unseres Lesers: Der hatte eine Bewachungsfirma im Netz negativ bewertet – was sich das Unternehmen so nicht gefallen ließ.
Nur kurz hatte Oliver P. das Auto in Salzburg geparkt – leider auf Privatgelände. Bei seiner Rückkehr fand er einen Strafzettel von einer Bewachungsfirma vor, was ihn ärgerte. Im Internet stieß er auf negative Rezensionen über die Firma: „ Ich ließ es mir nicht nehmen, auch etwas zu schreiben“, berichtete der Leser der Ombudsfrau. Er ließ seiner Wut freien Lauf – und bekam in Folge einen Anwaltsbrief, in dem er aufgefordert wurde, seine Bewertung zurückzunehmen und 630 € zu zahlen.
Eine übliche Vorgangsweise, weiß man bei der Schlichtungsstelle Internetombudsmann: „ Es kommt immer wieder vor, dass sich Unternehmen gegen negative Bewertungen wehren, indem sie mit einer Unterlassungsklage drohen.“Denn: Rezensionen im Netz seien meist öffentliche Äußerun- gen, könnten somit auch eine Kreditschädigung oder Ehrenbeleidigung darstellen. Allein eine Mahnung diesbezüglich kann laut Schlichtungsstelle mit hohen Kosten verbunden sein.
Seine Meinung darf man freilich frei äußeren, man sollte aber gewisse – moralisch natürliche – Grenzen einhalten und etwa persönliche Beleidigungen oder Unwahrheiten unterlassen.
Im Fall von Herrn P. konnten übrigens zumindest die Anwaltskosten reduziert werden.
Unser Tipp, wenn der Ärger nächstes Mal zuschlägt: Zuerst runterkommen, und dann erst bewerten!