Betriebskosten im Wohnungseigentum
Betriebskostenabrechnungen sind für Wohnungseigentümer manchmal schwer nachzuvollziehen. Scheinen die Betriebskosten zu hoch zu sein, sollte man sich die Abrechnung jedoch in jedem Fall genauer ansehen. Keinesfalls hingegen sollte man die Zahlungen an die Hausverwaltung eigenmächtig einstellen oder reduzieren.
Die ExpertInnen der Mieterhilfe der Stadt Wien raten von dieser Vorgehensweise dringend ab. Betriebskosten im Wohnungseigentum sind hausbezogene Kosten. Eine Hausverwaltung ist bei Zahlungsrückständen gesetzlich dazu verpflichtet, binnen sechs Monaten im Namen der Eigentümergemeinschaft gerichtliche Schritte gegen den säumigen Wohnungseigentümer zu veranlassen.
Die Klage ist im Grundbuch anzumerken, damit Rückgriffsforderungen anderer Wohnungseigentümer abgesichert werden. Wohnungseigentümer sollen so davor geschützt werden, dauerhaft mit Mehrkosten belastet zu werden, wenn andere ihren Zahlungen nicht nachkommen.
Etwaige Bedenken hinsichtlich der Höhe der Betriebskosten oder die Richtigkeit der Abrechnung verhindern die Fälligkeit laufender Vorschreibungen nicht! Fehlerhafte Abrechnungen kann aber jeder Wohnungseigentümer binnen drei Jahren in einem eigens dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren überprüfen lassen ( wohnrechtliches Außerstreitverfahren). Weitere Infos unter: www. mieterhilfe. at Tel: 4000- 25900