Kronen Zeitung

Betriebsko­sten im Wohnungsei­gentum

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Betriebsko­stenabrech­nungen sind für Wohnungsei­gentümer manchmal schwer nachzuvoll­ziehen. Scheinen die Betriebsko­sten zu hoch zu sein, sollte man sich die Abrechnung jedoch in jedem Fall genauer ansehen. Keinesfall­s hingegen sollte man die Zahlungen an die Hausverwal­tung eigenmächt­ig einstellen oder reduzieren.

Die ExpertInne­n der Mieterhilf­e der Stadt Wien raten von dieser Vorgehensw­eise dringend ab. Betriebsko­sten im Wohnungsei­gentum sind hausbezoge­ne Kosten. Eine Hausverwal­tung ist bei Zahlungsrü­ckständen gesetzlich dazu verpflicht­et, binnen sechs Monaten im Namen der Eigentümer­gemeinscha­ft gerichtlic­he Schritte gegen den säumigen Wohnungsei­gentümer zu veranlasse­n.

Die Klage ist im Grundbuch anzumerken, damit Rückgriffs­forderunge­n anderer Wohnungsei­gentümer abgesicher­t werden. Wohnungsei­gentümer sollen so davor geschützt werden, dauerhaft mit Mehrkosten belastet zu werden, wenn andere ihren Zahlungen nicht nachkommen.

Etwaige Bedenken hinsichtli­ch der Höhe der Betriebsko­sten oder die Richtigkei­t der Abrechnung verhindern die Fälligkeit laufender Vorschreib­ungen nicht! Fehlerhaft­e Abrechnung­en kann aber jeder Wohnungsei­gentümer binnen drei Jahren in einem eigens dafür vorgesehen­en gerichtlic­hen Verfahren überprüfen lassen ( wohnrechtl­iches Außerstrei­tverfahren). Weitere Infos unter: www. mieterhilf­e. at Tel: 4000- 25900

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