Mietpreise
Seit mehr als 30 Jahren wird am Mietrechtsgesetz „ herumgepfuscht“. Inzwischen müsste man es neu schreiben, um es überhaupt noch richtig anwenden zu können. Zwischenzeitig hat es sich durch viele Reparaturen zu einer eigenen Wissenschaft entwickelt. Als Insider im Wohnungswesen ( zum Glück aber nicht als Hauseigentümer!) kann ich Ihnen sagen, dass mit der Vermietung von Wohnungen sehr wenige Leute wirklich reich geworden sind. Ausgenommen davon sind sicherlich die Eigentümer von Häusern in absoluten Toplagen ( Wien und die anderen Landeshauptstädte). Wenn man wirklich den kleineren Verdienern und den Familien helfen wollte – warum hat man dann z. B. in der Steiermark die Wohnbeihilfe gestrichen? Wie soll das funktionieren, dass Grundsteuer und Versicherung künftig der Eigentümer zu bezahlen hat?
Gemeinnützige Bauträger sind dem Kostendeckungsprinzip verpflichtet – was glauben Sie, wer dann die Kosten, die offiziell nicht mehr als Betriebskosten verrechnet werden dürfen, trägt? Richtig geraten, es kann nur der Kunde, sprich Mieter sein. Der Titel wird sich halt ändern, nicht aber die Höhe der Belastung. Was ist bei den Wohnungseigentümern? Da kann auch keine Reduktion der Kosten eintreten, da die Bewohner selbst Eigentümer der Liegenschaft sind, wobei nicht nur gute Verdiener eine Eigentumswohnung haben. W ilhelm Leitner, Kapfenberg