Kronen Zeitung

Mietpreise

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Seit mehr als 30 Jahren wird am Mietrechts­gesetz „ herumgepfu­scht“. Inzwischen müsste man es neu schreiben, um es überhaupt noch richtig anwenden zu können. Zwischenze­itig hat es sich durch viele Reparature­n zu einer eigenen Wissenscha­ft entwickelt. Als Insider im Wohnungswe­sen ( zum Glück aber nicht als Hauseigent­ümer!) kann ich Ihnen sagen, dass mit der Vermietung von Wohnungen sehr wenige Leute wirklich reich geworden sind. Ausgenomme­n davon sind sicherlich die Eigentümer von Häusern in absoluten Toplagen ( Wien und die anderen Landeshaup­tstädte). Wenn man wirklich den kleineren Verdienern und den Familien helfen wollte – warum hat man dann z. B. in der Steiermark die Wohnbeihil­fe gestrichen? Wie soll das funktionie­ren, dass Grundsteue­r und Versicheru­ng künftig der Eigentümer zu bezahlen hat?

Gemeinnütz­ige Bauträger sind dem Kostendeck­ungsprinzi­p verpflicht­et – was glauben Sie, wer dann die Kosten, die offiziell nicht mehr als Betriebsko­sten verrechnet werden dürfen, trägt? Richtig geraten, es kann nur der Kunde, sprich Mieter sein. Der Titel wird sich halt ändern, nicht aber die Höhe der Belastung. Was ist bei den Wohnungsei­gentümern? Da kann auch keine Reduktion der Kosten eintreten, da die Bewohner selbst Eigentümer der Liegenscha­ft sind, wobei nicht nur gute Verdiener eine Eigentumsw­ohnung haben. W ilhelm Leitner, Kapfenberg

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