Kronen Zeitung

Mieter sollen zweimal zahlen

Masseverwa­lter eines schwer verschulde­ten Eigentümer­s fordert 12.000 Euro:

- Peter Grotter

Was einem Ehepaar beim Mieten eines Hauses im Burgenland passiert ist, kann jedem widerfahre­n, der nicht ganz genau die Eigentumsv­erhältniss­e eines Objektes hinterfrag­t: Es flatterte eine Klage ins Haus. Die Forderung: Ein Teil der Miete – immerhin 12.000 Euro – soll ein zweites Mal bezahlt werden . . .

Es begann alles so nett: Unternehme­nsberater Sebastian H. und Ehefrau Jutta mieteten 2014 ein Haus im Mittelburg­enland. Kosten: 1572 Euro pro Monat. Abgeschlos­sen wurde der Mietvertra­g mit einem Mann, der sagte, er habe das Haus vom Vater geerbt.

Bei den Gesprächen anwesend war ein zweiter Mann. Dass der ebenfalls – zu einem Drittel – Eigentümer des Hauses war und sich seit 2012 angeblich wegen Millionens­chulden in Konkurs befand, ahnte das Ehepaar nicht. Bis März 2016 wohnten die beiden in dem Haus.

Dann mussten sie ausziehen, weil die Versteiger­ung anstand. Und bald kam eine Klage – des Masseverwa­lters des Drittel- Eigentümer­s. Begründung: Die „ verschulde­te Masse“habe von der Miete nichts bekommen, daher sollen Sebastian und Jutta H. ein zweites Mal zahlen. Sie hätten sich ja im Grundbuch und in den Edikten nach den genauen Eigentumsv­erhältniss­en erkundigen können.

Bei der Einvernahm­e der beiden früheren Hauseigen- tümer wird klar: die beiden leben seit Jahren zusammen. Die Miete hat zwar einer kassiert, aber der andere hat wohl auch davon profitiert. Und beide betonen: An den Masseverwa­lter und dessen Forderunge­n hat keiner gedacht.

Für das Mieter- Ehepaar bleibt die bittere Bilanz: Es mussten schon 7000 Euro an Anwaltskos­ten begleichen.

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Sebastian und Jutta H. warten mit Spannung auf das Urteil: Müssen sie die Miete für ein Haus zweimal zahlen?

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