Mieter sollen zweimal zahlen
Masseverwalter eines schwer verschuldeten Eigentümers fordert 12.000 Euro:
Was einem Ehepaar beim Mieten eines Hauses im Burgenland passiert ist, kann jedem widerfahren, der nicht ganz genau die Eigentumsverhältnisse eines Objektes hinterfragt: Es flatterte eine Klage ins Haus. Die Forderung: Ein Teil der Miete – immerhin 12.000 Euro – soll ein zweites Mal bezahlt werden . . .
Es begann alles so nett: Unternehmensberater Sebastian H. und Ehefrau Jutta mieteten 2014 ein Haus im Mittelburgenland. Kosten: 1572 Euro pro Monat. Abgeschlossen wurde der Mietvertrag mit einem Mann, der sagte, er habe das Haus vom Vater geerbt.
Bei den Gesprächen anwesend war ein zweiter Mann. Dass der ebenfalls – zu einem Drittel – Eigentümer des Hauses war und sich seit 2012 angeblich wegen Millionenschulden in Konkurs befand, ahnte das Ehepaar nicht. Bis März 2016 wohnten die beiden in dem Haus.
Dann mussten sie ausziehen, weil die Versteigerung anstand. Und bald kam eine Klage – des Masseverwalters des Drittel- Eigentümers. Begründung: Die „ verschuldete Masse“habe von der Miete nichts bekommen, daher sollen Sebastian und Jutta H. ein zweites Mal zahlen. Sie hätten sich ja im Grundbuch und in den Edikten nach den genauen Eigentumsverhältnissen erkundigen können.
Bei der Einvernahme der beiden früheren Hauseigen- tümer wird klar: die beiden leben seit Jahren zusammen. Die Miete hat zwar einer kassiert, aber der andere hat wohl auch davon profitiert. Und beide betonen: An den Masseverwalter und dessen Forderungen hat keiner gedacht.
Für das Mieter- Ehepaar bleibt die bittere Bilanz: Es mussten schon 7000 Euro an Anwaltskosten begleichen.