Alte Möbel im Hausmüll
Die Verlockung, ein altes Sofa oder einen ausgedienten Kasten einfach am hauseigenen Müllplatz oder im Müllraum zu entsorgen ist groß, kann aber sehr teuer werden. Solcher Unrat gehört fachgerecht entsorgt, und Mieter können dies in Wien kostenlos an einem der zahlreichen Mistplätze der MA 48 erledigen. Keinesfalls jedoch im oder beim Hausmüll.
Immer wieder Fragen MieterInnen bei der Mieterhilfe der Stadt Wien wegen Kosten für Entrümpelungen nach. Wenn auch ärgerlich, so sind diese Kosten oft gerechtfertigt und lassen sich in der Betriebskostenabrechnung finden. Noch ärgerlicher ist es jedoch, wenn diese Mehrkosten durch Mieter im eigenen Wohnhaus entstehen. Die Entsorgung von solch „ herrenlosem Gut“darf der Vermieter über die Betriebskosten allen Mietern verrechnen.
Diese Kosten können dem Verursacher nur verrechnet werden, wenn eindeutig feststellbar ist, dass dieser die verbotene Ablagerung vorgenommen hat. Ist dies möglich, ist es empfehlenswert, den Verursacher bei der Hausverwaltung zu melden und den Sachverhalt von anderen Bewohnern mittels Unterschriften bestätigen zu lassen. Der Eigentümer ist dann berechtigt, die gesamten Mehrkosten dem Verursacher zu verrechnen, und kann damit nicht mehr die Allgemeinheit des Hauses belasten.
Hinweis: Abgelagerte Gegenstände in den allgemeinen Teilen des Hauses ( Stiegenhaus, Gang, Kellergänge, etc.) müssen jedenfalls umgehend aus feuerpolizeilichen Gründen entsorgt werden.