Kronen Zeitung

Kein Recht auf Wohnbeihil­fe: Zivildiene­r verliert Obdach

Weil er in einer WG wohnt Ministeriu­m stellt sich taub

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Er leistet gerade seinen Dienst am Staat, fühlt sich von diesem aber gehörig im Stich gelassen. Kevin G. hat für die Zeit seines Zivildiens­tes um Wohnbeihil­fe angesucht. Sein Antrag wurde vom Heerespers­onalamt und vom Verwaltung­sgericht abgewiesen. Was dazu führt, dass der 19- Jährige nun fast auf der Straße steht!

Seine Siebensach­en hat er bereits gepackt. Kevin G. kann sich seine Miete nämlich nicht mehr leisten. Monatliche Entschädig­ung für den Zivildiene­r: 640 €. Kosten für das Zimmer in der Wohngemein­schaft: 500 €. Man muss kein großer Rechenküns­tler sein, um zu wissen: Davon kann man nicht leben. Seinen Eltern ist eine Unterstütz­ung nicht möglich, günstige Wohnungen so gut wie nicht zu finden. Und ein Nebenjob ist bei mindestens 40 Stunden Zivildiens­t, der manchmal bis 20 Uhr dauert, nicht drinnen. Deshalb stellte er beim zuständige­n Heerespers­onalamt einen Antrag auf Wohnbeihil­fe für die Dauer seines Dienstes am österreich­ischen Staat.

„ Dieser wurde jedoch abgelehnt, weil ich als WGBewohner keinen eigenen Haushalt führe“, schilderte Herr G. Deshalb erhob der 19- Jährige anschließe­nd Beschwerde beim Verwaltung­sgericht. Diese wurde jedoch mit gleicher Argumentat­ion als unbegründe­t abgewiesen. Skurril: Sein Mitbewohne­r, auf den der Mietvertra­g läuft, hatte die staatliche Unterstütz­ung während dessen „ Zivi“jedoch erhalten. Laut Gericht ändere das aber nichts daran, dass Herr G. keinen Anspruch habe. Selbst wenn er dadurch seine Wohnmöglic­hkeit verliere.

Die Ombudsfrau hat das Verteidigu­ngsministe­rium in diesem Fall um Hilfe gebeten. Seit August hat man es, trotz Urgenz, aber nicht geschafft, zu antworten.

Kevin G. muss nun aus der WG ausziehen. Auf der Straße steht er dank eines Freundes, bei dem er vorübergeh­end unterkomme­n kann, vorerst nicht. Gott sei Dank, denn auf den Staat kann er sich offensicht­lich ja nicht verlassen!

Als Staatsbürg­er komme ich meiner Pflicht nach. Der Staat sollte dann aber auch dafür sorgen, dass ich finanziell überleben kann. Leser Kevin G. aus Wien, Zivildiene­r

 ?? ?? Er muss ausziehen, weil er als Zivildiene­r keine Wohnbeihil­fe erhält: Kevin G. in seinem bisherigen WG- Zimmer.
Er muss ausziehen, weil er als Zivildiene­r keine Wohnbeihil­fe erhält: Kevin G. in seinem bisherigen WG- Zimmer.

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