Sanktionen gegen Schwänzer
Verfahren ab viertem Tag des Fernbleibens Verwaltungsstrafen bis zu 440 €
Die Regelungen für Schulschwänzen werden künftig verschärft. Mit einem Sanktionenkatalog, nach den Methoden der Gelben Karte und Roten Karte, legt Bildungsminister Heinz Faßmann ( ÖVP) jetzt einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Das bisherige System sei zu komplex, viele Lehrer würden deshalb exzessive Schulschwänzerei gar nicht mehr anzeigen.
„ Das neue Modell, das zusammen mit Pädagogen ausgearbeitet worden ist, erinnert an das Fußball- System mit Gelben und Roten Karten“, sagt Bildungsminister Heinz Faßmann ( ÖVP) über die neue Gesetzesvorlage, die am Montag in die Begutachtung geht. Der bisherige „ 5- Stufen- Plan“gegen das Schulschwänzen wurde 2012 beschlossen, hatte aber massive Mängel: Bei der großen Zahl von Schulschwänzern – 500 bis 1000 Kinder pro Jahr allein in Wien – sei der Aufwand mit Vorwarnungen und Psychologen- Gesprächen zu groß gewesen, um damit Erfolge erzielen zu können.
Künftig soll alles deutlich einfacher werden: Bei Schul- pflichtverletzungen von bis zu drei Tagen setzt es ab dem Schuljahr 2018/ 2019 sofort Verwarnungen.
Keine Aufzeichnungen in der Schulbürokratie
Fehlen Schüler länger, wird das als Verwaltungsübertretung gelten. Dafür müssen die Eltern der Kinder dann eine Mindeststrafe von 110 € bezahlen. Die Maximalstrafe bleibt unangetastet: Bis zu 440 € kann die Bezirksverwaltungsbehörde, also in Wien der Magistrat, abkassieren.
Übrigens wird von Lehrern inoffiziell, aber sehr deutlich kritisiert, dass beim Wiener Stadtschulratspräsidenten oder den Landesschulratspräsidenten in den Bundesländern keine zentralen Aufzeichnungen der Schulschwänz- Fälle existiert: „ Somit kann eigentlich nie professionell gegengesteuert werden, falls sich in einer typischen , Problemschule‘ die SchulschwänzFälle häufen.“
Auch über die seit Jahren steigende Zahl der Gewaltdelikte gegen Lehrer und Lehrerinnen wird keine zentrale Statistik bei den Schulbehörden geführt – das sei Sache der Polizei.