Holen Sie Ihr Geld zurück!
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen in vielen Fällen Geld vom Finanzamt zurück.
Wer im Vorjahr unselbständig beschäftigt war, kann jetzt seine Arbeitnehmer Innen veranlagung durchführen: In vielen Fällen bekommt man nämlich Geld vom Finanzamt zurück.
Antrag lohnt sich
Warum ist das so? In Österreich zahlt jemand, der höhere finanzielle Belastungen hat, weniger Steuern als jemand, der diese Belastungen nicht hat. Berücksichtigt werden beispielsweise die Ausgaben für die Kinderbetreuung, der Aufwand, den das Pendeln zur Arbeit verursacht oder die Kosten einer Ausbildung. Damit das Finanzamt von diesen Belastungen weiß, muss eine Arbeitnehmer Innen veranlagung durchgeführt werden.
„Auch wenn die Arbeitnehmer Innen veranlagung in bestimmten Fällen automatisch vom Finanzamt durchgeführt wird, empfiehlt es sich, selbst einen Antrag zu stellen“, sagt AK Präsident Rudi Kaske. Denn bei der „ antragslosen Veranlagung“( so heißt die Automatik in der Fachsprache) werden Ausgaben, zum Beispiel für eine Fortbildung, nicht berücksichtigt. Wie macht man eine Arbeitnehmer Innen veranlagung? Der traditionelle Weg ist der, sich das entsprechende Formular beim Finanzamt zu besorgen, den Antrag auszufüllen und abzugeben. Oder man nützt – wie die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher – FinanzOnline und wickelt die Steuererklärung elektronisch ab.
Die AK hilft weiter
Viele Fragen zu dem Thema werden im Internet unter wien. arbeiterkammer. at beantwortet. Natürlich sind auch Beratungen durch ExpertInnen möglich.
Zudem kann man die AK Steuer- Ratgeber bestellen, entweder unter der Nummer 01/ 50165- 1402 oder unter bestellservice@ akwien. at