Amtsvorladung für Kaiser- Enkel
Karl ( von) Habsburg verstieß gegen Adelsgesetz
Dieser Fall, der im Amtshaus des dritten Wiener Gemeindebezirkes gelandet ist, betrifft keinen Grafen, Prinzen, Herzog, oder König, sondern den „ Kaiser“.
Freilich ist der Zugang zu dieser Geschichte ähnlich humorvoll zu nehmen, wie jene Causa, mit der sich Karl Habsburg-Lothringen
derzeit beschäftigen muss. Denn eine von ihm geführte Homepage mit Domainname www. karlvonhabsburg. at wurde nach Paragraf 1 des Adelsaufhebungsgesetzes von 1919 anonym angezeigt.
Das im Impressum angeführte Büro zu dieser Seite befindet sich im dritten Bezirk, also fand im Amtshaus dort die entsprechende Einvernahme statt.
Doch der Fall könnte bis auf EU- Ebenen wandern, denn für den Beschuldigten ist der Fall klar: „ Mein Vater hat das , von‘ als Familienoberhaupt geführt. Allerdings weder geschäftlich, noch gesellschaftlich. Das habe ich nach seinem Tod übernommen!“
Beim Gespräch mit ADABEI – man traf sich übrigens beim k. u. k. Hoflieferanten, dem Wiener Sacher – erläuterte Habsburg: „ Dieser Homepage- Name ist als internationale Marke zu verstehen, die sich über Generationen entwickelt hat, und natürlich kein Titel, der mir verliehen wurde. Darüber hinaus bin ich international in meinen Tätigkeiten als , Karl von Habsburg‘ bekannt.“
Abgesehen davon ist „ meine Webseite ein auf internationaler Basis agierendes Informationsmedium, eben in besagtem , World Wide Web‘. Sie dient nicht der Kommunikation.“
Habsburg: Damaskus – Landstraße – Ukraine . . .
Gespräche sind es im Leben des Familienoberhauptes der Habsburger, die sein Leben dominieren. So reist er in verschiedensten Agenden rund um die Welt. Gerade kam er in seiner Eigenschaft als Präsident der UNESCO- nahen „ Blue Shield“- Organisation ( sie bemüht sich um den Schutz von Kulturerbe in Kriegsgebieten und anderen Ausnahmesituationen) aus Damaskus. „ Und gleich geht es weiter in die Ukraine“, führt er aus. Ist er demjenigen, der ihn ( übrigens b i als ersten Habsburger seit Einführung dieses Gesetzes) angezeigt hat, böse? „ Ich glaube, derjenige weiß gar nicht, welchen Gefallen er mir getan hat. Im Fernsehen würden man sagen: , Darf ich noch jemanden grüßen lassen‘.“
Sein Plan: „ Die Homepage behält vorerst ihren Namen, weil der ganze Rechtsfall abgehandelt werden muss.“Ach ja, an der Stelle sei auch erwähnt: der Strafrahmen im Falle einer Verurteilung liegt zwischen 34 und 140 Euro.