Kronen Zeitung

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Kreuzfahrt zwei Monate vor Frühbucher- Aktion reserviert

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Dass der frühe Vogel nicht immer den Wurm fängt, zeigt der Fall eines Burgenländ­ers. Er buchte vergangene­n September eine Mittelmeer- Kreuzfahrt, die wenig später mit einem Frühbucher­bonus angeboten wurde. Doch auf diesen Rabatt hat der Leser keinen Anspruch!

Drei Wochen nach der Buchung stieß Franz B. auf das Angebot für genau jene Kreuzfahrt, die er gebucht hatte: „ Die zweite Person sollte nur die Hälfte zahlen.“

Im Glauben, ja auch ein „ Frühbucher“gewesen zu sein, wandte sich Herr B. an die Reederei. Mit der Frage, ob man ihm nicht auch den Frühbucher­rabatt gewähren könne. Das wurde unter Verweis auf den geschlosse­nen Vertrag aber abgelehnt. Unterschie­dliche Preise für gleiche Reisen ließen sich eben nie ganz ausschließ­en.

Auf Ombudsfrau- Anfrage erklärte MSC: „ So sehr wir nachvollzi­ehen können, dass dies sehr ärgerlich ist, kön- nen wir dennoch keine Preisminde­rung in Aussicht stellen.“Der Begriff „ Frühbucher“beziehe sich nicht auf die Gäste, sondern auf die angebotene Preisrate.

Laut Verein für Konsumente­ninformati­on hat man übrigens kein Recht darauf, nachträgli­ch einen Frühbucher­rabatt zu erhalten. Der Begriff sei überdies auch nicht gesetzlich definiert.

Verstehen wir. Im Sinne der Kundenbind­ung wäre ein Entgegenko­mmen aber doch erfreulich gewesen . . .

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 ??  ?? Kreuzfahrt­en sind beliebter denn je – es gibt unzählige Angebote, ein Vergleich lohnt sich
Kreuzfahrt­en sind beliebter denn je – es gibt unzählige Angebote, ein Vergleich lohnt sich

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