„ Nicht notwendig, Strafmaß zu erhöhen“
Der deutsche Bundesgerichtshof hat am Donnerstag das lebenslängliche Urteil für die Raser aufgehoben. Wie sehen Sie das?
Höchstgerichtliche Entscheidungen sind stets zu akzeptieren.
Deutschland hat aber das Strafmaß für Verkehrssünder grundsätzlich erhöht. Besteht auch in Österreich diese Notwendigkeit?
Je nach Schwere des Delikts kann eine Strafe von einem bis zu zehn Jahren drohen. Insofern besteht in Österreich derzeit keine Notwendigkeit, das Strafausmaß für Verkehrssünder zu erhöhen.
Unfallblockierer und Gaffer sollen dafür – zu Recht – härter bestraft werden. Steht das in Relation zu den Unfallverursachern?
Einerseits brauchen wir wirksame Sanktionen für Unfallverursacher, andererseits müssen wir auch dem ganz bewussten, also vorsätzlichen Unterlassen oder Behindern der Hilfeleistung deutlich entgegenwirken. Es ist eine Tatsache, dass Rettungs- und Einsatzkräfte immer öfter durch Schaulustige an ihrer Hilfeleistung gehindert werden. Bei Verkehrsunfällen ist oft jede
Minute entscheidend für die Verletzten.
Betrunken Auto fahren gilt vor allem im ländlichen Bereich immer noch als Kavaliersdelikt. Wie kann man dem entgegenwirken?
Man muss den Menschen bewusst machen, dass betrunken Auto fahren Konsequenzen haben kann, die unter Umständen nicht wieder gutgemacht werden können.