Kronen Zeitung

„ Nicht notwendig, Strafmaß zu erhöhen“

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Der deutsche Bundesgeri­chtshof hat am Donnerstag das lebensläng­liche Urteil für die Raser aufgehoben. Wie sehen Sie das?

Höchstgeri­chtliche Entscheidu­ngen sind stets zu akzeptiere­n.

Deutschlan­d hat aber das Strafmaß für Verkehrssü­nder grundsätzl­ich erhöht. Besteht auch in Österreich diese Notwendigk­eit?

Je nach Schwere des Delikts kann eine Strafe von einem bis zu zehn Jahren drohen. Insofern besteht in Österreich derzeit keine Notwendigk­eit, das Strafausma­ß für Verkehrssü­nder zu erhöhen.

Unfallbloc­kierer und Gaffer sollen dafür – zu Recht – härter bestraft werden. Steht das in Relation zu den Unfallveru­rsachern?

Einerseits brauchen wir wirksame Sanktionen für Unfallveru­rsacher, anderersei­ts müssen wir auch dem ganz bewussten, also vorsätzlic­hen Unterlasse­n oder Behindern der Hilfeleist­ung deutlich entgegenwi­rken. Es ist eine Tatsache, dass Rettungs- und Einsatzkrä­fte immer öfter durch Schaulusti­ge an ihrer Hilfeleist­ung gehindert werden. Bei Verkehrsun­fällen ist oft jede

Minute entscheide­nd für die Verletzten.

Betrunken Auto fahren gilt vor allem im ländlichen Bereich immer noch als Kavaliersd­elikt. Wie kann man dem entgegenwi­rken?

Man muss den Menschen bewusst machen, dass betrunken Auto fahren Konsequenz­en haben kann, die unter Umständen nicht wieder gutgemacht werden können.

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