Verfassungsgericht hebt die NÖ- Mindestsicherung auf
Neuregelung widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz:
Flüchtlinge eine geringere Mindestsicherung zu zahlen – das war das Ziel einer Gesetzesänderung in Niederösterreich. Der Verfassungsgerichtshof hat die neue Regelung jetzt in zwei Punkten aufgehoben: Eine Deckelung für eine Familie auf 1500 Euro ist ebenso sachlich nicht begründet wie eine neu eingerichtete Wartefrist.
Alles andere als eine sachlich begründbare Differenzierung zwischen Antragstellern widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, stellte der VfGH immer wieder fest. Und hebt aus diesem Grund zwei Bestimmungen der neuen NÖ- Mindestsicherung auf: Zum einen wurde eine Deckelung auf 1500 Euro pro Familie eingezogen. Dies würde eine „ einzelfallbezogene und sachliche Bedarfsprüfung“verhindern, heißt es.
Ein weiterer Paragraf wurde ebenfalls aufgehoben: Es geht dabei um reduzierte Leistungen, wenn der An- tragsteller in den vergangenen sechs Jahren weniger als fünf in Österreich aufhältig war. Durch diese Neuerung wäre auch eine geringe Zahl von Österreichern benachteiligt worden, heißt es.
Die Bundesregierung gab bekannt, weiter an einer bundesweit einheitlichen Lösung zu arbeiten, die zwischen jenen unterscheidet, „ die schon länger in das Sozialsystem eingezahlt haben, und jenen Nicht- Österreichern, die neu in das Sozialsystem dazugekommen sind“.
Es geht wohl vor allem um die Formulierung: Eine Neuregelung in Vorarlberg hat der VfGH weitgehend abgesegnet.