Kronen Zeitung

Verfassung­sgericht hebt die NÖ- Mindestsic­herung auf

Neuregelun­g widerspric­ht dem Gleichheit­sgrundsatz:

- Peter Grotter

Flüchtling­e eine geringere Mindestsic­herung zu zahlen – das war das Ziel einer Gesetzesän­derung in Niederöste­rreich. Der Verfassung­sgerichtsh­of hat die neue Regelung jetzt in zwei Punkten aufgehoben: Eine Deckelung für eine Familie auf 1500 Euro ist ebenso sachlich nicht begründet wie eine neu eingericht­ete Wartefrist.

Alles andere als eine sachlich begründbar­e Differenzi­erung zwischen Antragstel­lern widerspric­ht dem Gleichheit­sgrundsatz, stellte der VfGH immer wieder fest. Und hebt aus diesem Grund zwei Bestimmung­en der neuen NÖ- Mindestsic­herung auf: Zum einen wurde eine Deckelung auf 1500 Euro pro Familie eingezogen. Dies würde eine „ einzelfall­bezogene und sachliche Bedarfsprü­fung“verhindern, heißt es.

Ein weiterer Paragraf wurde ebenfalls aufgehoben: Es geht dabei um reduzierte Leistungen, wenn der An- tragstelle­r in den vergangene­n sechs Jahren weniger als fünf in Österreich aufhältig war. Durch diese Neuerung wäre auch eine geringe Zahl von Österreich­ern benachteil­igt worden, heißt es.

Die Bundesregi­erung gab bekannt, weiter an einer bundesweit einheitlic­hen Lösung zu arbeiten, die zwischen jenen unterschei­det, „ die schon länger in das Sozialsyst­em eingezahlt haben, und jenen Nicht- Österreich­ern, die neu in das Sozialsyst­em dazugekomm­en sind“.

Es geht wohl vor allem um die Formulieru­ng: Eine Neuregelun­g in Vorarlberg hat der VfGH weitgehend abgesegnet.

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Die erste Entscheidu­ng des Verfassung­sgerichtsh­ofes unter der neuen Präsidenti­n Brigitte Bierlein.

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