Kronen Zeitung

Familie muss Fehler von Reiseveran­stalter ausbaden

Urlaub zu billig verkauft Firma fand keine Kulanzlösu­ng

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Für den Irrtum eines Reiseveran­stalters muss eine Familie aus Niederöste­rreich büßen: Die Firma hatte einen Urlaub zu billig verkauft, forderte später einen Aufpreis von mehreren tausend Euro. Laut Verbrauche­rschützern zu Unrecht. Doch statt nach einer kulanten Lösung zu suchen, hat man die Reise storniert!

Neun Tage Thailand für zwei Erwachsene und zwei Kinder um knapp 2000 € – „ Ende Dezember fanden wir dieses , Schnäppche­n‘Angebot online und buchten“, schilderte Familie W.

Völlig perplex waren die Leser, als ihnen zwei Wochen später vom Reiseveran­stalter eröffnet wurde, dass der Preis wegen eines Eingabefeh­lers unrichtig sei. Da man das Angebot so nie machen wollte, handle es sich rechtlich um einen „ Irrtum“, der den Kunden hätte auffallen müssen. Man sei berechtigt, den Preis anzupassen. Dann stellte man die Familie vor die Wahl: gratis Storno und 50 € Entschädig­ung pro Person oder eine Aufzahlung von 4847 € (!).

„ Der Irrtum wurde nicht rechtzeiti­g aufgeklärt, und es gibt immer wieder günstige Reisen nach Thailand, weshalb das Angebot realistisc­h erschien“, so Reinhold Schranz vom Europäisch­en Verbrauche­rzentrum Österreich. Er setzte sich vergeblich für die Niederöste­rreicher ein, die auch bis zu 1500 € aufgezahlt hätten. Letzte Woche kam dann die Stornobest­ätigung, von der Entschädig­ung ist darin aber keine Rede mehr!

Unsere Anfrage übergab DER Touristik an ihren österreich­ischen Anwalt. Laut diesem hätte der Fehler auffallen müssen, da der Reisepreis völlig unrealisti­sch sei. Trotz weiterer Nachfrage bei der Pressestel­le blieb man knallhart: Man bedaure die Unstimmigk­eiten sehr. Der Fall sei von der Rechtsabte­ilung mehrmals geprüft worden. Eine Aufzahlung in Kulanz sei nicht mehr möglich, da die komplette Buchung storniert wurde.

Auch wenn hier zwei Rechtsansi­chten aufeinande­rtreffen – übrig bleibt nun eine Familie mit Kindern, die ohne Urlaub dasteht. Für die Ombudsfrau ist das ein Beispiel von KundenUNFR­EUNDLICHKE­IT, das seinesglei­chen sucht!

DER Touristik wäre unserer Ansicht nach verpflicht­et gewesen, die angebotene Reise zu dem günstigen ü tigen Preis durchzufüh­ren. Reinhold Schranz, Experte des Europäisch­en Verbrauche­rzentrums Österreich

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Von einem Urlaub am Strand in Thailand muss Familie W. nun weiter träumen ( Symbolbild)
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