Lieber Graf Ali!
„ Schau, wie gemütlich!“, kommentiert eine mir in Freundschaft verbundene bejahrte Hocharistokratin in ihrem schönsten Schönbrunner Deutsch, als sie gestern aus ihrer Lieblingszeitung, der „ Krone“, von Ihrer Fußfessel erfährt.
Ich stimme der hochwohlgeborenen Dame im Prinzip zu, stoße mich aber an gewissen Details der Story, die da wären:
Herr von Mensdorff- Pouilly, lese ich, darf sich auch in seinem Besitz, dem Schloss von Luising, nicht frei bewegen.
Diverse Räume der feudalen Zimmerfluchten sind ihm verwehrt.
Betritt er sie trotzdem, löst die Fessel an der gräflichen Wade Alarm aus.
Schon wieder ein Fall für das rührige Sonderkommando für Straßenkriminalität?! Ein Scherz, Herr Graf. Aber nun im Ernst: Nach welchen Kriterien wurden nämliche Verbotszonen im Schloss ausgesucht? Gab es eine „ Begehung“? Wie begründet es die Justiz, dass Sie es sich beispielsweise in dem im Parterre gelegenen Jagdzimmer mit den Trophäen gemütlich machen dürfen, der Salon mit den Ahnen im 1. Stock aber tabu ist?
Oder dass Sie zwar aus dem Dachgeschoß die Blicke über Ihren Besitz schweifen lassen dürfen, die Tür zu Ihrem Keller mit den Weinflaschen aber verschlossen bleibt.
Fragen über Fragen, Graf Ali, deren Beantwortung meine Leser/ Leserinnen und ich entgegenfiebern.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Ihr