Frechheit! Auch wer auf dem Gang liegt, zahlt Spitalsgeld
KAV bittet Patienten zur Kasse Was wer berappen muss
Kein Zimmer, keine Privatsphäre, keine Ruhe – aber das Taggeld in den Spitälern wird trotzdem eingefordert. Sogar Gangbetten- Patienten werden zur Kasse gebeten, eine Entschädigung für den Flur- Horror gibt es für sie nicht. Denn der Krankenanstaltenverbund holt sich auch von diesen Patienten täglich Geld. Und zwar nicht wenig.
Der Krankenanstaltenverbund bekommt zwar bald einen neuen Namen und heißt dann „ Wien Kliniken“, an den großen Problemen ändert das nichts. Auch alle Versuche, die Gangbetten zu vermeiden, sind bisher gescheitert. Regelmäßige Kritik kommt etwa von der Volksanwaltschaft oder vom Stadtrechnungshof.
Das ändert aber nichts daran: Vor allem ältere Patienten müssen auf den Spitalsfluren liegen. Und dürfen dafür auch noch bezahlen. Eine Entschädigung erhalten die Kranken nicht, auch das Taggeld bleibt ihnen nicht erspart. Vom Krankenanstaltenverbund heißt es: „ Der Kostenbeitrag für Patienten in der allgemeinen Gebührenklasse wird von allen Patienten, die sozialversichert sind, pro Pflegetag eingehoben. Dieser Kostenbeitrag darf pro Patient für höchstens 28 Tage in jedem Kalenderjahr eingehoben werden.“
Was zu bezahlen ist? Allgemeiner Kostenbeitrag: 9,76 Euro. Zusätzlich fallen noch die Kosten für die Patientenanwaltschaft ( 0,73 Euro) und für den Gesundheitsfonds ( 1,45 Euro) an. In Summe also 11,94 Euro. Für die anspruchsberechtigten Angehörigen ( Mitversicherte) muss der Versicherte einen Kostenbeitrag in gesetzlich festgelegter Höhe entrichten. Er beträgt in Wien derzeit 21,90 Euro pro Pflegetag.