Neue Kategoriemieten seit 1. Februar 2018
Aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen 5%Schwelle gab es eine Erhöhung der mietrechtlichen Kategoriebeträge – wirksam wurden diese neuen mietrechtlichen Kategoriebeträge gemäß § 15a MRG am 1. Februar 2018. Das bedeutet, dass jene MieterInnen, die in ihrem Mietvertrag einen echten Kategoriemietzins vereinbart haben ( Vertragsabschluss vor dem 01. 03. 1994), oder jene, die nur einen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (= 2/ 3 des Kategoriebetrages) bezahlen, mit einer Erhöhung von ca. 5,2% des Hauptmietzinses zu rechnen haben.
Die Anpassung der Miete konnte somit frühestens mit 01.03.2018 wirksam werden. Das Erhöhungsschreiben darf frühestens vom 02.02.2018 abgeschickt worden und muss spätestens am 19.02. 2018 bei dem/ der MieterIn angekommen sein. Zu früh versandte Schreiben sind rechtsunwirksam. Bei zu spät ankommenden Schreiben verschiebt sich die Erhöhung um einen Monat. Eine rückwirkende Erhöhung oder Einhebung der Miete ist nicht möglich.
Diese Erhöhung hat auch Auswirkungen auf den neuen Mietzins nach einer Mietrechtsabtretung oder bei einem Mietrechtseintritt im Todesfall, denn hier gilt der Kategoriebetrag der Kategorie „ A“als maximal erlaubte Obergrenze. Bei Fragen zu Ihrer Miete stehen Ihnen die ExpertInnen der Mieterhilfe gerne zur Verfügung. Weitere Infos unter: www. mieterhilfe. at Tel: 4000- 25900