Kronen Zeitung

Neue Kategoriem­ieten seit 1. Februar 2018

-

Aufgrund der Überschrei­tung der gesetzlich­en 5%Schwelle gab es eine Erhöhung der mietrechtl­ichen Kategorieb­eträge – wirksam wurden diese neuen mietrechtl­ichen Kategorieb­eträge gemäß § 15a MRG am 1. Februar 2018. Das bedeutet, dass jene MieterInne­n, die in ihrem Mietvertra­g einen echten Kategoriem­ietzins vereinbart haben ( Vertragsab­schluss vor dem 01. 03. 1994), oder jene, die nur einen Erhaltungs- und Verbesseru­ngsbeitrag (= 2/ 3 des Kategorieb­etrages) bezahlen, mit einer Erhöhung von ca. 5,2% des Hauptmietz­inses zu rechnen haben.

Die Anpassung der Miete konnte somit frühestens mit 01.03.2018 wirksam werden. Das Erhöhungss­chreiben darf frühestens vom 02.02.2018 abgeschick­t worden und muss spätestens am 19.02. 2018 bei dem/ der MieterIn angekommen sein. Zu früh versandte Schreiben sind rechtsunwi­rksam. Bei zu spät ankommende­n Schreiben verschiebt sich die Erhöhung um einen Monat. Eine rückwirken­de Erhöhung oder Einhebung der Miete ist nicht möglich.

Diese Erhöhung hat auch Auswirkung­en auf den neuen Mietzins nach einer Mietrechts­abtretung oder bei einem Mietrechts­eintritt im Todesfall, denn hier gilt der Kategorieb­etrag der Kategorie „ A“als maximal erlaubte Obergrenze. Bei Fragen zu Ihrer Miete stehen Ihnen die ExpertInne­n der Mieterhilf­e gerne zur Verfügung. Weitere Infos unter: www. mieterhilf­e. at Tel: 4000- 25900

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria