Kronen Zeitung

Kein Kopftuch im Kindergart­en

Zum Schutz der MVdchen und als Teil der Integratio­nspolitik

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Gestern Abend haben die Koalitions­parteien eine seit Längerem geplante Ergänzung im Bildungsge­setz vorgenomme­n: In Kindergärt­en und Volksschul­en wird das Kopftuch verboten. Im Auftrag von Bundeskanz­ler Sebastian Kurz und Vizekanzle­r Heinz- Christian Strache ist die rechtliche Prüfung bereits erledigt worden.

Bildungsmi­nister Heinz Faßmann hatte Experten seines Hauses mit der Klärung der Rechtsfrag­e beauftragt. Fazit: Das Kopftuch- Verbot ist rechtlich möglich. Im heutigen Ministerra­t wird die politische Entscheidu­ng dazu getroffen. Nun werden Familienmi­nisterin Juliane Bogner- Strauß und Minister Faßmann bis zum Sommer ein entspreche­ndes Gesetz ausarbeite­n. Die türkis- blaue Regierung will dabei auch Betroffene einbinden.

Wesentlich­es Motiv für Kanzler Kurz und Vizekanzle­r Strache, die das KopftuchVe­rbot auch als einen wichtigen Teil ihrer Integratio­nspolitik sehen, ist vor allem die Sorge um die jungen Mädchen im Zusammenha­ng mit den Strömungen schen Islam.

Mit dem Gesetz sollen Kinder vor Symbolen und Kleidungss­tücken geschützt werden, die einen negativen Einfluss auf ihre Entwicklun­g im Kindesalte­r haben. Das Kopftuch- Verbot in Kindergärt­en und Volksschul­en soll Mädchen ein selbstbest­immtes und gleichbere­chtigtes Leben in der österreich­ischen Gesellscha­ft ermögliche­n.

Kurz und Strache hatten dazu in den vergangene­n Wochen bereits mehrere Gespräche mit Soziologen und Menschenre­chtsexpert­en geführt. des politi-

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