Kein Kopftuch im Kindergarten
Zum Schutz der MVdchen und als Teil der Integrationspolitik
Gestern Abend haben die Koalitionsparteien eine seit Längerem geplante Ergänzung im Bildungsgesetz vorgenommen: In Kindergärten und Volksschulen wird das Kopftuch verboten. Im Auftrag von Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz- Christian Strache ist die rechtliche Prüfung bereits erledigt worden.
Bildungsminister Heinz Faßmann hatte Experten seines Hauses mit der Klärung der Rechtsfrage beauftragt. Fazit: Das Kopftuch- Verbot ist rechtlich möglich. Im heutigen Ministerrat wird die politische Entscheidung dazu getroffen. Nun werden Familienministerin Juliane Bogner- Strauß und Minister Faßmann bis zum Sommer ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten. Die türkis- blaue Regierung will dabei auch Betroffene einbinden.
Wesentliches Motiv für Kanzler Kurz und Vizekanzler Strache, die das KopftuchVerbot auch als einen wichtigen Teil ihrer Integrationspolitik sehen, ist vor allem die Sorge um die jungen Mädchen im Zusammenhang mit den Strömungen schen Islam.
Mit dem Gesetz sollen Kinder vor Symbolen und Kleidungsstücken geschützt werden, die einen negativen Einfluss auf ihre Entwicklung im Kindesalter haben. Das Kopftuch- Verbot in Kindergärten und Volksschulen soll Mädchen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der österreichischen Gesellschaft ermöglichen.
Kurz und Strache hatten dazu in den vergangenen Wochen bereits mehrere Gespräche mit Soziologen und Menschenrechtsexperten geführt. des politi-