Schimmelbildung
„ Wir haben Schimmel in unserer Altbaumietwohnung, vor allem im Schlafzimmer. Der Vermieter versuchte zwar zu sanieren, doch nach einiger Zeit ist der Schimmel wieder da. Was können wir tun?“
Massive Schimmelbildung fällt in die Erhaltungspflicht des Vermieters, und der Mieter kann Mietzinsminderung verlangen. Dieses Recht ( § 1096 ABGB) muss schriftlich angezeigt werden. Die Höhe hängt von der tatsächlichen Beeinträchtigung ab: Bei einer Unbenützbarkeit des Schlafzimmers kann man ca. 30% der Miete geltend machen. Daneben kann der Mieter beim Bezirksgericht im außerstreitigen Verfahren ( mittels Antrag) oder direkt beim Vermieter schriftlich die Beseitigung des Schimmels einfordern.