Kronen Zeitung

Schimmelbi­ldung

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„ Wir haben Schimmel in unserer Altbaumiet­wohnung, vor allem im Schlafzimm­er. Der Vermieter versuchte zwar zu sanieren, doch nach einiger Zeit ist der Schimmel wieder da. Was können wir tun?“

Massive Schimmelbi­ldung fällt in die Erhaltungs­pflicht des Vermieters, und der Mieter kann Mietzinsmi­nderung verlangen. Dieses Recht ( § 1096 ABGB) muss schriftlic­h angezeigt werden. Die Höhe hängt von der tatsächlic­hen Beeinträch­tigung ab: Bei einer Unbenützba­rkeit des Schlafzimm­ers kann man ca. 30% der Miete geltend machen. Daneben kann der Mieter beim Bezirksger­icht im außerstrei­tigen Verfahren ( mittels Antrag) oder direkt beim Vermieter schriftlic­h die Beseitigun­g des Schimmels einfordern.

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