Keine Sanierung
„ Kann der Vermieter die Sanierung der Schimmelbildung verweigern, weil wir durch unser Wohnverhalten selbst daran schuld sein sollen?“
Hat der Mieter die Schimmelbildung verursacht, dann steht ihm keine Mietzinsminderung zu. Trifft ihn eine Mitschuld, dann ist dies bei der Höhe der Minderung anteilsmäßig zu berücksichtigen. In der Praxis ist die Ursache für Schimmelbildung schwer festzustellen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Mieter, der ein normales Wohnverhalten an den Tag legt, für die daraus resultierende Feuchtigkeitsbildung nicht einzustehen hat. Auch durchschnittliches Lüften ist ausreichend, daher dürfen keine übertriebenen Anforderungen an den Mieter gestellt werden. Info: VKI- Beratung Mo– Fr 9– 15 Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien 01/ 588 77 bzw. vki. at/ beratung