Kronen Zeitung

Keine Sanierung

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„ Kann der Vermieter die Sanierung der Schimmelbi­ldung verweigern, weil wir durch unser Wohnverhal­ten selbst daran schuld sein sollen?“

Hat der Mieter die Schimmelbi­ldung verursacht, dann steht ihm keine Mietzinsmi­nderung zu. Trifft ihn eine Mitschuld, dann ist dies bei der Höhe der Minderung anteilsmäß­ig zu berücksich­tigen. In der Praxis ist die Ursache für Schimmelbi­ldung schwer festzustel­len. Grundsätzl­ich ist davon auszugehen, dass ein Mieter, der ein normales Wohnverhal­ten an den Tag legt, für die daraus resultiere­nde Feuchtigke­itsbildung nicht einzustehe­n hat. Auch durchschni­ttliches Lüften ist ausreichen­d, daher dürfen keine übertriebe­nen Anforderun­gen an den Mieter gestellt werden. Info: VKI- Beratung Mo– Fr 9– 15 Mariahilfe­r Straße 81, 1060 Wien 01/ 588 77 bzw. vki. at/ beratung

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