E- Sportrollstuhl
Ein Arzt verordnet einem Patienten den Erwerb eines E- Sport rollstuhls, um wieder aktiv Sport( Tennis) betreiben zu können, wobei die positiven Auswirkungen der Sport ausübung auf den Krankheitsverl auf, abe rauch auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hervorgehoben werden. Auch aus nerven fachärztlicher Sicht wird die Fortsetzung des Tennisspiels, wozu der verordnete Rollstuhl unabdingbar ist, dringend befürwortet, weil dadurch eine Kräftigungd er Arm muskulatur erreicht werden kann, was sich positiv auf den Krankheitsverl auf auswirkt. Weiters spricht für die medizinische Indizierung die Tatsche,d ass eine gesetzliche Krankenversicherung san st alt einen Kosten zuschuss leistet. Daher stellt der E- Sp ortrollstuhl ein steuerlich abzugsfähiges Hilfsmittel im Sinne des §4 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen dar.