Kronen Zeitung

E- Sportrolls­tuhl

- Felix Taxinger

Ein Arzt verordnet einem Patienten den Erwerb eines E- Sport rollstuhls, um wieder aktiv Sport( Tennis) betreiben zu können, wobei die positiven Auswirkung­en der Sport ausübung auf den Krankheits­verl auf, abe rauch auf die Teilhabe am gesellscha­ftlichen Leben hervorgeho­ben werden. Auch aus nerven fachärztli­cher Sicht wird die Fortsetzun­g des Tennisspie­ls, wozu der verordnete Rollstuhl unabdingba­r ist, dringend befürworte­t, weil dadurch eine Kräftigung­d er Arm muskulatur erreicht werden kann, was sich positiv auf den Krankheits­verl auf auswirkt. Weiters spricht für die medizinisc­he Indizierun­g die Tatsche,d ass eine gesetzlich­e Krankenver­sicherung san st alt einen Kosten zuschuss leistet. Daher stellt der E- Sp ortrollstu­hl ein steuerlich abzugsfähi­ges Hilfsmitte­l im Sinne des §4 der Verordnung über außergewöh­nliche Belastunge­n dar.

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