Die Nachbarin vergewaltigt!
Geständnis bewahrte Täter vor höherer Strafe: 31/ Jahre Haft – Bedenkzeit
Sein Opfer war die Nachbarin. Die nur ein wenig plaudern wollte und deshalb bereitwillig die Wohnungstüre für den zunächst freundlichen Mann vom Stockwerk darüber öffnete. Doch nach wenigen Minuten zerrte er die überraschte Frau in ihr Schlafzimmer und vergewaltigte sie. Urteil in Wien: dreieinhalb Jahre Haft!
„ Ich hätte nie im Leben gedacht, dass ich einmal wegen so etwas hier stehen werde“, wundert sich der Angeklagte ( 38) über sich selbst: „ Das war das Letzte, was ich mir vorstellen konnte.“Und doch ist es passiert.
Die Nachbarin bat den Mann, der eben erst die Räume im Stockwerk darüber bezogen hatte, im Jänner in ihre Wohnung. Kurz danach lag sie auf dem Bett und wurde Opfer einer Vergewaltigung. Der Täter, ein gebürtiger Türke, hatte die Frau ausgezogen und hielt ihre Handgelenke während des Geschlechtsverkehrs fest. „ Ich hatte Angst“, sagt das Opfer dann ein wenig später im Gericht, „ ich bekam keine Luft. Ich habe versucht, ihn von mir wegzudrücken.“Erst nach zehn Minuten ließ der Täter von der Frau ab. Und noch heute, so sagt, die 43- Jährige, würde sie sich beim Verlassen der Wohnung fürchten.
Die Richter zum Angeklagten: „ Haben Sie nicht gesehen, dass das Opfer sowohl geistig als auch körperlich beeinträchtigt ist?“„ Nein“, behauptet dieser, „ ich habe damals etwas getrunken.“Das nimmt ihm der Senat nicht ab: dreiein- halb Jahre Haft. Nur das reumütige Geständnis hat den Angeklagten vor einer viel höheren Strafe bewahrt. Anwalt Rudolf Mayer erbat Bedenkzeit.
Ohne das reumütige Geständnis hätte der Senat eine deutlich höhere Strafe verhängt. gt. Da hätten fünf Jahre Haft ft gedroht.
Vorsitzender Christoph Bauer zum Angeklagten.