Kronen Zeitung

Die Nachbarin vergewalti­gt!

Geständnis bewahrte Täter vor höherer Strafe: 31/ Jahre Haft – Bedenkzeit

- Peter Grotter

Sein Opfer war die Nachbarin. Die nur ein wenig plaudern wollte und deshalb bereitwill­ig die Wohnungstü­re für den zunächst freundlich­en Mann vom Stockwerk darüber öffnete. Doch nach wenigen Minuten zerrte er die überrascht­e Frau in ihr Schlafzimm­er und vergewalti­gte sie. Urteil in Wien: dreieinhal­b Jahre Haft!

„ Ich hätte nie im Leben gedacht, dass ich einmal wegen so etwas hier stehen werde“, wundert sich der Angeklagte ( 38) über sich selbst: „ Das war das Letzte, was ich mir vorstellen konnte.“Und doch ist es passiert.

Die Nachbarin bat den Mann, der eben erst die Räume im Stockwerk darüber bezogen hatte, im Jänner in ihre Wohnung. Kurz danach lag sie auf dem Bett und wurde Opfer einer Vergewalti­gung. Der Täter, ein gebürtiger Türke, hatte die Frau ausgezogen und hielt ihre Handgelenk­e während des Geschlecht­sverkehrs fest. „ Ich hatte Angst“, sagt das Opfer dann ein wenig später im Gericht, „ ich bekam keine Luft. Ich habe versucht, ihn von mir wegzudrück­en.“Erst nach zehn Minuten ließ der Täter von der Frau ab. Und noch heute, so sagt, die 43- Jährige, würde sie sich beim Verlassen der Wohnung fürchten.

Die Richter zum Angeklagte­n: „ Haben Sie nicht gesehen, dass das Opfer sowohl geistig als auch körperlich beeinträch­tigt ist?“„ Nein“, behauptet dieser, „ ich habe damals etwas getrunken.“Das nimmt ihm der Senat nicht ab: dreiein- halb Jahre Haft. Nur das reumütige Geständnis hat den Angeklagte­n vor einer viel höheren Strafe bewahrt. Anwalt Rudolf Mayer erbat Bedenkzeit.

Ohne das reumütige Geständnis hätte der Senat eine deutlich höhere Strafe verhängt. gt. Da hätten fünf Jahre Haft ft gedroht.

Vorsitzend­er Christoph Bauer zum Angeklagte­n.

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Ein Gespräch mit dem neuen Wohnungsna­chbarn endete für eine Wienerin mit einer Vergewalti­gung ( Symbolbild).
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Foto: Peter Tomschi

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