Kronen Zeitung

AUVA, eine neue Panikmache?

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Neben der AUVA ( Allgemeine Unfallvers­icherungsa­nstalt) gibt es in Österreich noch die ebenfalls gesetzlich­en Unfallvers­icherungen der Bauern, für Eisenbahne­n und Bergbau und für die öffentlich Bedienstet­en. Daher ist jeder Versuch, die Anzahl der Sozialvers­icherungst­räger zu reduzieren, begrüßensw­ert. Die Auflösung der AUVA bedeutet nämlich nicht, dass sich dadurch die gesetzlich­e Unfallvors­orge mit allen Leistungen, Einrichtun­gen, Sachgütern und dergleiche­n aufhören oder auch nur einschränk­en würde.

Die Beiträge für die AUVA werden ausschließ­lich von der Arbeitgebe­rseite bezahlt. Als Ausgleich kam es zum „ Dienstgebe­r- Haftungspr­ivileg“. Dieses bewirkt, dass der verunfallt­e Arbeitnehm­er keinerlei zivilrecht­liche Ansprüche ( Schmerzens­geld, Verunstalt­ungsentsch­ädigung und und und!) gegen den am Unfall schuldigen Arbeitgebe­r und/ oder den „ Aufseher im Betrieb“stellen kann. ( Damit in der Regel auch nicht gegen dessen Versicheru­ng.)

Wenn nun die direkten, aus- schließlic­h von den Arbeitgebe­rn gezahlten Beiträge durch eine andere Finanzieru­ng der Unfallspar­tei aus dem Sozialtopf ersetzt werden, würde automatisc­h das Dienstgebe­rHaftungsp­rivileg wegfallen. Das wäre für von schweren Arbeits- Unfallfolg­en betroffene Arbeitnehm­er ein unschätzba­rer Vorteil. Karl Radelsbeck, Kirchberg

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