AUVA, eine neue Panikmache?
Neben der AUVA ( Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) gibt es in Österreich noch die ebenfalls gesetzlichen Unfallversicherungen der Bauern, für Eisenbahnen und Bergbau und für die öffentlich Bediensteten. Daher ist jeder Versuch, die Anzahl der Sozialversicherungsträger zu reduzieren, begrüßenswert. Die Auflösung der AUVA bedeutet nämlich nicht, dass sich dadurch die gesetzliche Unfallvorsorge mit allen Leistungen, Einrichtungen, Sachgütern und dergleichen aufhören oder auch nur einschränken würde.
Die Beiträge für die AUVA werden ausschließlich von der Arbeitgeberseite bezahlt. Als Ausgleich kam es zum „ Dienstgeber- Haftungsprivileg“. Dieses bewirkt, dass der verunfallte Arbeitnehmer keinerlei zivilrechtliche Ansprüche ( Schmerzensgeld, Verunstaltungsentschädigung und und und!) gegen den am Unfall schuldigen Arbeitgeber und/ oder den „ Aufseher im Betrieb“stellen kann. ( Damit in der Regel auch nicht gegen dessen Versicherung.)
Wenn nun die direkten, aus- schließlich von den Arbeitgebern gezahlten Beiträge durch eine andere Finanzierung der Unfallspartei aus dem Sozialtopf ersetzt werden, würde automatisch das DienstgeberHaftungsprivileg wegfallen. Das wäre für von schweren Arbeits- Unfallfolgen betroffene Arbeitnehmer ein unschätzbarer Vorteil. Karl Radelsbeck, Kirchberg