Regierung gibt unsere Daten frei
Ein Ermächtigungsgesetz, das auch Daten der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA für Forschung liefern soll, sorgt derzeit für Ärger: Datenschützer schlagen Alarm.
Einen wirklichen Lauf hat die blaue Gesundheitsministerin Beate Hartinger- Klein derzeit nicht. Rauchverbot, AUVA- Sparpläne und jetzt auch noch die Weitergabe von sensiblen Bürgerdaten. Offiziell zu Forschungs- zwecken, wie es im bereits im Parlament vorliegenden Ermächtigungsgesetz steht. In Facebook- Skandal- Zeiten hat dies eine ganz neue Brisanz bekommen.
Namen werden durch Zahlen ersetzt
Daten der Österreicher, die der Bund erhoben und abgespeichert hat – das kann vom Zentralen Melderegister bis zu Sozialversicherungen, AMS- Daten, Grundbuch und Firmenbüchern gehen – können nach den bereits am 21. März beschlossenen Regierungsplänen für Forschungszwecke abgefragt werden. Das nennt sich dann Registerforschung.
Die Namen der Betroffenen werden durch eine Kennzahl ersetzt, um die namentliche Zuordnung auszuschließen. Zugriff darauf sollen ab 2019 nicht nur Uni- versitäten, Fachhochschulen und Museen haben, sondern auch Forschungsabteilungen von Industrieunternehmen sowie einzelne Wissenschafter aus dem In- und Ausland.
Gesundheitsdaten sind wertvoller als kreditkartendaten und gelten als sehr lukrativ. ein zugriff darauf ist für uns ein absolutes tabu!
Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres
Universitäten und Industrie freuen sich natürlich über die wertvolle Datenflut zur Auswertung, Datenschützer und die Ärztekammer gehen auf die Barrikaden.
Viel Kritik, aber auch Zustimmung zu Freigabe
Der Grund ist schnell gefunden: Das kritisierte System der Elektronischen Gesundheitsakte ( ELGA) soll auch Daten von Patienten mitliefern. Eine anonyme Krankengeschichte auf Abruf quasi: „ Gesundheitsdaten sind wertvoller als Kreditkartendaten und gelten als sehr lukrativ. Ein Zugriff darauf ist für uns ein absolutes Tabu“, protestiert Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres und rät zur Abmeldung von ELGA.
Datenschützer befürchten außerdem, dass eine ReIdentifizierung trotz Anonymisierung in manchen Fällen durchaus möglich wäre.
Anders sieht es hingegen Gerhard Schwarz vom Insti- tut für Wirtschaftsforschung ( WIFO): „ Der Zugang zu Registerdaten soll im Interesse der Allgemeinheit geschaffen werden. Nur so kann die Wissenschaft neue Erkenntnisse gewinnen, die jedem Einzelnen zugutekommen. Ein besseres Gesundheitswesen wäre möglich. Der Zugang der Wissenschaft wäre auch im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, in der Schaffung besserer Schulen und für die zielgerichtete Verwendung von Steuergeldern sehr hilfreich. Das Wichtigste ist dabei natürlich der Datenschutz.“
Schwarz ist selbst Krebspatient und meint: „ Ich lasse meine Daten auf ELGA. Ich möchte, dass möglichst viele Forscher sie nutzen, um so anderen Krebspatienten zu helfen.“
Indessen ruderte Ministerin Hartinger- Klein am Dienstag zurück, obwohl sie im März noch kein Veto eingelegt hatte. Mit ihr werde es keine Freigabe für Gesund- heitsdaten geben: „ Wie im ELGA- Gesetz geregelt, werden auch künftig nur die Patienten selbst und ausschließlich die tatsächlich behandelnden Ärzte ELGA- Daten abfragen dürfen.“Sie fordert jetzt einen Abänderungsantrag im Parlament.