Mordanklage gegen Bundesheersoldat
Nach Kopfschuss in Wiener Kaserne
Es war – laut Staatsanwaltschaft – Mord! Nach dem Kasernendrama in Wien droht jenem Soldaten ( 22), der seinem Kameraden mit einem Sturmgewehr in den Kopf geschossen haben soll, lebenslange Haft. Motiv: Das spätere Opfer nannte den Todesschützen „ Dickerchen“.
Die Tragödie in der Bundesheer- Kaserne in der Vorgartenstraße in Wien- Leopoldstadt Anfang Oktober machte Schlagzeilen. Rek- rut Ali Sahin Ü. soll im Wachdienst seinen Kameraden Ismail M. ( 20) mit einem Schuss in den Kopf getötet haben. Während sein Verteidiger Manfred Arbacher- Stöger ( Kanzlei Rifaat) von einer „ fahrlässigen Verkettung von Fehlern“sprach – der türkisch- stämmige Soldat habe die Sicherung beim StG 77 gelöst, ein Projektil sich beim Herunterfallen der Waffe in den Lauf repetiert – rechnete Philipp Winkler, Anwalt der Opfer- familie, „ immer mit einer Mordanklage“.
Einen Vorsatz sieht offenbar auch die Staatsanwaltschaft, die ja gegen eine frühere Enthaftung des Verdächtigen erfolgreich Beschwerde eingelegt hatte. Im Prozess droht dem 22- jährigen Todesschützen nun lebenslange Haft.
Mit einer Mordanklage habe ich gerechnet. Das Verfahren leitet eine erfahrene Richterin.
Philipp Winkler, Anwalt der Opferfamilie
Es obliegt jetzt natürlich den Geschworenen, den Sachverhalt richtig zu bewerten. Aber nach derzeitigem Aktenstand wird am Schluss wohl nur ein Fahrlässigkeitsdelikt im Prozess bleiben.
Manfred Arbacher- Stöger ( rechts) mit dem Angeklagten im Wiener Landesgericht